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Die GKV ist solidarisch organisiert: Beiträge richten sich nach dem Einkommen und Leistungen sind gesetzlich festgelegt. In der PKV hängen Leistungen und Beiträge vom gewählten Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab und können individuell gestaltet werden.
Grundsätzlich ist jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversicherungspflichtig. Arbeitnehmer, Azubis, Studierende und Rentner sind meist gesetzlich versichert. Selbstständige, Beamte und Gutverdiener können sich privat versichern.
In der GKV werden die Beiträge prozentual vom Bruttoeinkommen berechnet (allgemeiner Beitragssatz + Zusatzbeitrag). In der PKV hängen sie von individuellen Faktoren wie Alter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang ab.
Der Zusatzbeitrag wird von jeder Krankenkasse individuell festgelegt und variiert je nach Finanzlage. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz erhoben und kann jährlich angepasst werden.
Ja. In der GKV gilt eine Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der Beiträge erhoben werden. Einkommen oberhalb dieser Grenze werden nicht berücksichtigt. 2025 liegt sie bei rund 62.100 € jährlich (5.175 € monatlich).
Ein Wechsel innerhalb der GKV ist nach 12 Monaten Mitgliedschaft mit einer Frist von 2 Monaten möglich. Der Wechsel in die PKV ist möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze).
Die GKV übernimmt u. a. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte, Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und Reha-Maßnahmen. Leistungen sind gesetzlich geregelt und für alle Versicherten gleich.
Zusätzlich zu den Pflichtleistungen bieten viele Kassen freiwillige Leistungen an, z. B. Zuschüsse zu Gesundheitskursen, Homöopathie, erweiterte Vorsorgeuntersuchungen oder Bonusprogramme.
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren und Säumniszuschläge entstehen.
Ja. Wenn die Zuzahlungen 2 % des jährlichen Bruttoeinkommens (1 % bei chronisch Kranken) überschreiten, kann eine Befreiung beantragt werden. Nach Prüfung erhält man eine Zuzahlungsbefreiungsbescheinigung.
Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) dient als Versicherungsnachweis und enthält wichtige Stammdaten. Sie ist erforderlich für Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte und Medikamentenverschreibungen.
Die ePA ist eine digitale Akte, in der wichtige Gesundheitsinformationen wie Befunde, Medikationspläne oder Impfungen zentral gespeichert werden können. Sie erleichtert die Kommunikation zwischen Ärzten und verbessert die Versorgung. Die Nutzung ist freiwillig.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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