? Wie berechnen sich die Beiträge in der GKV?

Die GKV-Beiträge sind einkommensabhängig: 14,6 % allgemeiner Beitragssatz + kassenindividueller Zusatzbeitrag (Ø ca. 1,7 %). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich beide Anteile in der Regel je zur Hälfte.

? Was ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) – und warum wichtig?

Bis zur BBG wird Einkommen für Beiträge herangezogen, darüber nicht. Richtwert 2025: 62.100 € jährlich (5.175 €/Monat). Verdienste oberhalb dieser Grenze erhöhen den GKV-Beitrag nicht weiter.

? Welche Beiträge gelten für freiwillig Versicherte (GKV)?

Bemessung nach tatsächlichen Gesamteinnahmen (mind. Mindesteinnahme). Richtwert Mindestbeitrag 2025: etwa 180–220 €/Monat (inkl. Zusatzbeitrag), je nach Kasse.

? Wie wirkt der Zusatzbeitrag (GKV) – und warum variiert er?

Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und wird ebenfalls hälftig (AN/AG) getragen. Er schwankt je nach Finanzlage, Mitgliederstruktur und Satzungsleistungen der Kasse und kann jährlich angepasst werden.

? Was ist die Versicherungspflichtgrenze (PKV-Wechselgrenze)?

Ab dieser Jahresverdienstgrenze sind Arbeitnehmer nicht mehr GKV-pflichtversichert und können in die PKV wechseln. Richtwert 2025: 69.300 € brutto/Jahr (5.775 €/Monat).

? Wie entstehen PKV-Beiträge – und warum verändern sie sich?

PKV-Beiträge hängen von Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarif/Leistungsumfang ab. Spätere Anpassungen ergeben sich durch medizinischen Fortschritt, Kostenentwicklung und gesetzliche Vorgaben; abgefedert durch Altersrückstellungen.

? Selbstbeteiligung & Beitragsrückerstattung: Wie beeinflusst das die Kosten?

- Selbstbeteiligung (SB): senkt den Beitrag, erhöht Eigenanteile im Leistungsfall.
- Beitragsrückerstattung (BRE): wer keine Rechnungen einreicht, bekommt ggf. Prämien zurück. Beides kann sich lohnen, wenn du selten Leistungen brauchst.

? Beiträge für Studierende, Azubis, Minijobber (GKV)

- Studierende: ermäßigter Studententarif (inkl. PV) ≈ 120–130 €/Monat (Richtwert 2025).
- Azubis: regulär pflichtversichert, Beitrag prozentual vom Lohn (AG-Anteil inklusive).
- Minijob: meist über **Familienversicherung** oder anderes Hauptverhältnis abgesichert; sonst eigene Absicherung nötig.

? Was passiert mit Beiträgen in Elternzeit, Krankengeld, Arbeitslosigkeit?

- Elternzeit: bei Anspruch auf Elterngeld und bestehender GKV-Mitgliedschaft meist beitragsfrei (Details Kasse).
- Krankengeld: während KG-Zeit Beiträge aus Krankengeld.
- Arbeitslosigkeit: Beiträge i. d. R. durch Agentur für Arbeit.

? Zählen Einmalzahlungen/Boni für Beiträge mit?

Ja, wenn sie zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt gehören (z. B. Weihnachtsgeld). Sie werden für die Beitragsberechnung anteilig berücksichtigt – jedoch gedeckelt durch die BBG.

Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)

 

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