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Ja. Kinder können bei einem privatversicherten Elternteil mitversichert werden, entweder mit einem eigenen Vertrag oder durch einen speziellen Familientarif. Anders als in der GKV gibt es keine kostenlose Familienversicherung.
Die Aufnahme ist ab der Geburt möglich. Viele Versicherer versichern das Kind ohne Gesundheitsprüfung, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird und ein Elternteil bereits privat versichert ist.
Die Beiträge für Kinder liegen meist deutlich unter denen für Erwachsene und hängen von Leistungsumfang, Tarif und Alter ab. Durchschnittlich liegen sie zwischen ca. 100 und 200 Euro im Monat.
Dann kommt es auf das Einkommen an. Ist der privatversicherte Elternteil hauptverdienend und über der Versicherungspflichtgrenze, kann das Kind nicht kostenlos gesetzlich mitversichert werden und muss entweder privat versichert oder freiwillig in der GKV versichert werden.
Ja, das ist über eine freiwillige private Zusatzversicherung möglich. Eine Vollversicherung ist aber nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Adoptivkinder können wie leibliche Kinder in der PKV aufgenommen werden. In vielen Fällen ist dies ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn ein Elternteil bereits privat versichert ist.
Die Versicherung des Kindes bleibt zunächst bestehen. Je nach Sorgerechtsregelung und Versicherungssituation der Eltern kann jedoch eine Anpassung erforderlich sein. Es lohnt sich, die Optionen mit der Versicherung zu besprechen.
Die Versicherung der Kinder läuft während der Elternzeit weiter. Wenn ein Elternteil durch Elternzeit versicherungspflichtig wird und in die GKV wechselt, kann sich das auf die Versicherungsform des Kindes auswirken.
Ja. Zusatzversicherungen für Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktiker oder stationäre Behandlungen können auch für Kinder abgeschlossen werden.
Wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt wird und der Elternteil bereits mindestens drei Monate PKV-Mitglied ist, erfolgt die Aufnahme meist ohne Gesundheitsprüfung und mit gleichem Leistungsumfang wie beim Elternteil.
Wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, kann das Kind unter bestimmten Voraussetzungen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Dies sollte frühzeitig mit der Kasse oder dem Versicherer geklärt werden.
Für längere Aufenthalte im Ausland sollte eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen werden. Viele PKV-Tarife enthalten bereits weltweiten Schutz, dennoch lohnt es sich, die Bedingungen genau zu prüfen.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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