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Die Gesundheitsprüfung dient dazu, den individuellen Gesundheitszustand des Antragstellers zu bewerten. Versicherer kalkulieren damit das Risiko zukünftiger Leistungen und legen auf dieser Grundlage den Beitrag oder mögliche Risikozuschläge fest.
Gefragt wird z. B. nach aktuellen und früheren Krankheiten, Behandlungen, Operationen, Medikamenteneinnahmen sowie laufenden Therapien. Auch Krankenhausaufenthalte und psychologische Behandlungen müssen angegeben werden.
In der Regel fragen Versicherer nach ambulanten Behandlungen der letzten fünf Jahre und nach stationären Aufenthalten der letzten zehn Jahre. Diese Fristen können je nach Anbieter leicht variieren.
Vorerkrankungen führen nicht automatisch zu einer Ablehnung. Häufig werden Risikozuschläge erhoben oder bestimmte Leistungen ausgeschlossen. In manchen Fällen kann es auch zu einer Ablehnung kommen, wenn das Risiko zu hoch eingeschätzt wird.
Risikozuschläge sind zusätzliche Kosten, die auf den regulären Beitrag aufgeschlagen werden, wenn bestimmte Vorerkrankungen ein erhöhtes Leistungsrisiko darstellen. Sie können dauerhaft oder befristet erhoben werden.
Leistungsausschlüsse bedeuten, dass bestimmte Behandlungen oder Erkrankungen vom Versicherungsschutz ausgenommen werden. Sie kommen häufig dann vor, wenn das Risiko schwer kalkulierbar ist oder eine Krankheit bereits chronisch verläuft.
Wer Gesundheitsfragen bewusst falsch oder unvollständig beantwortet, riskiert den Verlust des Versicherungsschutzes oder eine rückwirkende Vertragsaufhebung. Auch eine Beitragserhöhung kann nachträglich erfolgen.
Ja, viele Versicherer bieten eine sogenannte Risikovoranfrage an. Dabei wird anonym geprüft, ob und zu welchen Konditionen eine Aufnahme möglich wäre. So lassen sich böse Überraschungen vermeiden.
Ja, psychische Erkrankungen werden wie körperliche Krankheiten bewertet. Sie können zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder sogar zu einer Ablehnung führen, insbesondere bei schweren oder wiederkehrenden Diagnosen.
Lebensgewohnheiten wie Rauchen, Alkoholkonsum, starkes Übergewicht oder riskante Hobbys können bei der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden und Einfluss auf die Beitragshöhe oder Annahmeentscheidung haben.
Nein, bei einer regulären Vollversicherung ist sie verpflichtend. Alternativen ohne Gesundheitsprüfung gibt es nur bei bestimmten Zusatzversicherungen oder im Rahmen von Gruppenverträgen, etwa über den Arbeitgeber.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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