Chefarztbehandlung
Privatpatient ist die in Deutschland umgangssprachliche Bezeichnung für einen Patienten, der mit einem Arzt, Psychotherapeuten, Zahnarzt, Krankenhaus, einer Apotheke oder sonstigen Heilberufsangehörigen einen privaten Behandlungsvertrag abschließt. Honorare und Entgelte werden dem Privatpatienten unmittelbar in Rechnung gestellt.
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Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.