
Zahnzusatzversicherung in der PKV – Mehr Schutz für deine Zähne!
Gesunde und schöne Zähne sind wichtig – doch hochwertige Zahnbehandlungen sind oft teuer. Nicht alle privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten vollständig. Genau hier kommt die Zahnzusatzversicherung ins Spiel.
In diesem Artikel erfährst du alles über Leistungen, Kosten & Vorteile der Zahnzusatzversicherung in der PKV.
1. Warum eine Zahnzusatzversicherung in der PKV sinnvoll ist
Viele PKV-Tarife bieten zwar eine gute Grundversorgung für Zahnbehandlungen, doch teure Behandlungen wie Implantate, Kronen & Inlays sind oft nur teilweise abgesichert.
Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt hohe Kosten für: Zahnbehandlungen (z. B. Parodontose- & Wurzelbehandlungen)
Zahnersatz (z. B. Implantate, Brücken, Kronen)
Kieferorthopädie (z. B. für Erwachsene & Kinder)
Hochwertige Füllungen (z. B. Keramik, Gold)
Tipp: Auch wenn du privat versichert bist, lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung, wenn dein Tarif Lücken bei Zahnersatz & hochwertigen Behandlungen hat.
2. Welche Leistungen übernimmt die Zahnzusatzversicherung?
Die Zahnzusatzversicherung ist eine Ergänzung zur PKV und übernimmt Kosten, die deine private Krankenversicherung nicht oder nur teilweise deckt.
1. Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)
Kostenübernahme von 80 – 100 %
Erstattung für hochwertige Materialien (Keramik, Gold)
Implantate inklusive Knochenaufbau
Beispiel:
Ein Zahnimplantat kostet 3.000 – 5.000 €.
Die PKV übernimmt nur 50 % (1.500 – 2.500 €).
Mit einer Zahnzusatzversicherung wären bis zu 100 % der Kosten gedeckt.
2. Zahnbehandlungen (z. B. Wurzelbehandlungen, Parodontose-Therapie)
Übernahme von 90 – 100 % der Kosten
Zuschüsse für hochwertige Füllungen (Keramik, Komposit)
Laserbehandlungen & moderne Verfahren
Tipp: In vielen PKV-Tarifen sind nur Standard-Zahnbehandlungen enthalten – eine Zahnzusatzversicherung deckt auch moderne & schmerzfreie Methoden ab.
3. Kieferorthopädie (z. B. Zahnspangen, Aligner)
Kostenübernahme für Erwachsene & Kinder
Erstattung von 80 – 100 % für Invisalign, Brackets & Retainer
Auch für medizinisch notwendige Eingriffe
Beispiel:
Eine Invisalign-Zahnspange kostet ca. 4.500 €.
Viele PKV-Tarife übernehmen keine oder nur geringe Beträge.
Mit einer Zahnzusatzversicherung kann die Erstattung bis zu 100 % betragen.
3. Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Die Beiträge für die Zahnzusatzversicherung hängen ab von: Alter beim Eintritt
Gewünschtem Leistungsumfang
Gesundheitszustand der Zähne (Vorversicherungen, bestehende Schäden)
Durchschnittliche Monatsbeiträge für Zahnzusatzversicherungen:
Alter | Tarif mit 80 % Erstattung | Tarif mit 100 % Erstattung |
---|---|---|
25 Jahre | 10 – 20 € | 25 – 40 € |
40 Jahre | 20 – 30 € | 40 – 60 € |
60 Jahre | 40 – 60 € | 70 – 100 € |
Wichtig:
Wer früh eine Zahnzusatzversicherung abschließt, zahlt geringere Beiträge und profitiert von besseren Konditionen.
4. Wer sollte eine Zahnzusatzversicherung abschließen?
PKV-Versicherte mit eingeschränkten Zahnersatz-Leistungen
Personen, die Wert auf hochwertigen Zahnersatz legen
Menschen mit einem erhöhten Risiko für Zahnschäden
Familien mit Kindern (Kieferorthopädie absichern)
Tipp: Wer oft Zahnbehandlungen oder Implantate benötigt, spart mit einer Zahnzusatzversicherung mehrere Tausend Euro an Eigenkosten.
5. Worauf sollte man bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung achten?
Hohe Erstattungsquote (mind. 80 %, ideal: 90 – 100 %)
Keine langen Wartezeiten für Behandlungen
Inklusive hochwertiger Zahnersatz (Implantate, Keramik)
Absicherung für Kieferorthopädie, wenn nötig
Kurze Mindestvertragslaufzeit & stabile Beiträge
Tipp: Tarife mit sofortigem Schutz & ohne Gesundheitsprüfung sind ideal, wenn du bereits Zahnprobleme hast.
6. Fazit: Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?
Die PKV deckt oft nicht alle Zahnkosten vollständig – eine Zahnzusatzversicherung schließt die Lücken.
Besonders sinnvoll für hochwertigen Zahnersatz & Kieferorthopädie.
Die richtige Zahnzusatzversicherung spart hohe Eigenkosten & sichert deine Zahngesundheit optimal ab.
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Bitte beachten Sie: Die hier dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Leistungsangebots ergibt sich aus dem Vertragswerk und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.