Ein-Zweibettzimmer

Leistungen, die über die Allgemeinen Krankenhausleistungen hinausgehen, insbesondere die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und die Behandlung durch den Chefarzt mit privatärztlicher Liquidation, sind nur in der privaten Krankenversicherung versicherbar.

Sprechen Sie persönlich mit Ihrem Versicherungsexperten.

Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.