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Die Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab. Typischerweise umfasst der Versicherungsschutz ambulante Behandlungen beim Haus- oder Facharzt, stationäre Krankenhausleistungen, zahnärztliche Behandlungen sowie Arznei- und Heilmittel. Der genaue Umfang wird individuell vertraglich festgelegt.
Ambulante Tarife decken Arztbesuche, Diagnostik, Medikamente und Therapien ab. Stationäre Tarife gelten für Krankenhausaufenthalte und können Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer beinhalten. Zahnärztliche Tarife sichern Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe ab.
Selbstbeteiligung ist der Anteil der Behandlungskosten, den Versicherte selbst tragen. Sie reduziert den monatlichen Beitrag, führt aber dazu, dass bestimmte Kosten im Leistungsfall selbst übernommen werden müssen. Eine höhere Selbstbeteiligung senkt die Prämie, birgt jedoch ein finanzielles Risiko.
Neben der Grundversorgung können Leistungen wie alternative Heilmethoden, Sehhilfen, Kuren, Vorsorgeuntersuchungen, Auslandsschutz oder Heilpraktikerleistungen versichert werden. Zusatzleistungen lassen sich meist individuell ergänzen oder später erweitern.
Der Basistarif ist ein gesetzlich vorgeschriebener Tarif, der in seinem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ähnelt. Er ist für Personen gedacht, die keinen Zugang zur GKV haben oder deren finanzielle Mittel begrenzt sind. Die Aufnahme darf von Versicherern nicht abgelehnt werden.
Der Standardtarif ist ein spezieller Tarif für langjährig Versicherte,. Er bietet abgespeckte Leistungen, ist aber häufig günstiger als der Basistarif. Der Zugang ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft, etwa ein Mindestversicherungszeitraum.
Komfort- oder Premiumtarife bieten erweiterte Leistungen über den Basisschutz hinaus, beispielsweise eine freie Krankenhauswahl, Chefarztbehandlung, Heilpraktikerleistungen oder eine Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung. Sie sind teurer, bieten aber umfassenderen Schutz.
Ja, Versicherte können ihren Tarif wechseln, Leistungen erweitern oder reduzieren. Ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers ist meist unkomplizierter als ein Anbieterwechsel.
Bei einer offenen Hilfsmittelliste werden auch neu entwickelte medizinische Geräte erstattet, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine geschlossene Liste enthält eine feste Auswahl an Hilfsmitteln, darüber hinausgehende Leistungen werden nicht übernommen.
In vielen Tarifen sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungsmaßnahmen und Impfungen enthalten. Der Umfang hängt vom gewählten Tarif ab und kann oft individuell erweitert werden.
Ja. Beamte profitieren häufig von sogenannten Beihilfetarifen, die die staatliche Beihilfe ergänzen. Studierende können spezielle Einsteigertarife nutzen, und Selbstständige wählen oft flexible Tarife, die sich an ihrer Lebenssituation orientieren.
Der passende Tarif hängt von Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Leistungswünschen und Risikobereitschaft ab. Ein unabhängiger Vergleich sowie eine individuelle Beratung helfen, ein passendes Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden und langfristige Kosten zu optimieren.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
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