Antworten zu Portal & Fachthemen. Wähle eine Kategorie:
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist möglich, wenn eine Versicherungspflicht entsteht. Dies kann etwa bei einem Arbeitsplatzwechsel mit niedrigerem Einkommen, bei Arbeitslosigkeit oder bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit der Fall sein.
Ja, für Personen über 55 Jahre ist ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung nur noch in Ausnahmefällen möglich. Dazu zählen unter anderem längere Aufenthalte im Ausland mit anschließender Rückkehr oder die Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Ehepartner.
Selbstständige können nur dann in die GKV zurückkehren, wenn sie eine abhängige Beschäftigung aufnehmen, bei der ihr Einkommen unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Andernfalls bleibt der Verbleib in der PKV meist dauerhaft.
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wird in der Regel versicherungspflichtig in der GKV und kann dort Mitglied werden. Beim Bezug von Arbeitslosengeld II (Bürgergeld) kann eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder der Verbleib in der PKV mit Zuschüssen des Jobcenters erfolgen.
Bei Eintritt einer Versicherungspflicht kann die PKV außerordentlich innerhalb von drei Monaten nach Eintritt gekündigt werden. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung nur noch zum Ende des Monats möglich, in dem der Nachweis über die Versicherungspflicht vorgelegt wird.
Ja, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und dessen Einkommen das des privatversicherten Elternteils übersteigt, kann das Kind familienversichert werden. Dies gilt auch bei einer späteren Änderung der Einkommensverhältnisse.
Wer aus der GKV in die PKV wechselt, sollte sich bewusst sein, dass eine Rückkehr erschwert oder unmöglich sein kann. Außerdem sind eine Gesundheitsprüfung sowie ein detaillierter Vergleich der Leistungen und langfristigen Beiträge ratsam.
Nein, Arbeitnehmer können nur wechseln, wenn ihr Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Selbstständige, Beamte und Freiberufler können dagegen jederzeit in die PKV eintreten.
Grundsätzlich ja, wenn eine Versicherungspflicht eintritt. Es gibt keine Mindestdauer, wie lange man privat versichert gewesen sein muss. Entscheidend ist ausschließlich, ob ein versicherungspflichtiger Status entsteht.
In der Regel sind die Beiträge in der GKV einkommensabhängig und können bei hohen Einkommen höher sein als in der PKV. Andererseits entfallen individuelle Risikozuschläge, und Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden.
Nein, bei einem Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung gibt es keine Wartezeiten für Leistungen. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar mit Eintritt der Mitgliedschaft.
Beim Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung verfallen die angesammelten Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung. Sie können nicht übertragen oder ausgezahlt werden.
Hinweis / Haftungsausschluss:
Die hier dargestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung. Beiträge und Regelungen können sich ändern und variieren je nach Anbieter, Einkommen und persönlicher Situation. Vor Entscheidungen ist eine Beratung durch Fachleute oder bei der Krankenversicherung selbst empfehlenswert. (Stand: Oktober 2025)
Kontakt
Kosten-Krankenversicherung.de
Herzlich willkommen bei
Kosten-Krankenversicherung.de
Schön, daß Sie uns gefunden haben.
Kosten-Krankenversicherung.de ist ein Portal von 16 weiteren.
Kosten-Versicherung.de ist das Hauptportal unseres Verbundes.
Kosten-Krankenversicherung.de stellt unseren Besuchern eine Menge Informationen zur Verfügung, um bei einer Entscheidungsfindung unterstützend behilflich zu sein.
Aufgrund der mehr als 30 bezeichnenden Internetdomainen finden unsere Besucher den passenden Inhalt ohne große Umwege.
Besuchen Sie auch:
Kosten-Haus.de
Web-A-Z.de
0202 - 26 41 783
Impressum | Datenschutzerklärung
© All Copyright 2025 by Kosten-Krankenversicherung.de