Stationäre-Leistungen

Stationäre Leistungen – Medizinische Versorgung im Krankenhaus

Stationäre Leistungen der privaten Krankenversicherung (PKV) umfassen medizinisch notwendige Behandlungen im Krankenhaus, einschließlich Operationen, Diagnostik und ärztlicher Betreuung. Je nach Tarif können Wahlleistungen wie Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch den Chefarzt eingeschlossen sein.

1. Grundlagen der stationären Leistungen

  • Stationäre Leistungen werden bei medizinisch notwendiger Behandlung mit Krankenhausaufenthalt erbracht.
  • Der Leistungsumfang in der PKV ist vertraglich festgelegt und variiert je nach Tarifmodell.
  • Grundsätzlich werden ärztliche Behandlung, Pflege, Diagnostik und Operationen erstattet.
  • Zusätzliche Wahlleistungen können je nach Tarif in Anspruch genommen werden.

Hinweis: Die Erstattung richtet sich stets nach den tariflichen Bedingungen der privaten Krankenversicherung.

2. Leistungsumfang im stationären Bereich

  • Allgemeine Krankenhausleistungen: medizinische Versorgung, Operationen, Pflege und Unterbringung.
  • Wahlleistungen: Einbett- oder Zweibettzimmer sowie Behandlung durch den Wahlarzt oder Chefarzt (tarifabhängig).
  • Diagnostische Verfahren: z. B. CT, MRT, Laboruntersuchungen und weitere diagnostische Maßnahmen.
  • Nachsorgeleistungen: ärztliche Kontrollen und notwendige Behandlungen nach dem stationären Aufenthalt.
  • Freie Krankenhauswahl: viele PKV-Tarife ermöglichen die Wahl zwischen privaten und öffentlichen Kliniken.

3. Für wen sind stationäre Leistungen besonders wichtig?

  • Berufstätige: profitieren von schneller Versorgung und kurzen Wartezeiten auf OP-Termine.
  • Familien: legen Wert auf hochwertige Betreuung bei stationären Behandlungen.
  • Ältere Versicherte: benötigen häufiger stationäre Eingriffe und achten auf hohe Leistungsqualität.
  • Personen mit planbaren Eingriffen: profitieren von Wahlleistungen und individueller Klinikauswahl.
  • Selbstständige: minimieren Ausfallzeiten durch flexible Behandlungsmöglichkeiten.

4. Kosten & Tarife im stationären Bereich

  • Wahlleistungen wie Einbettzimmer oder Chefarztbehandlung erhöhen die Beitragshöhe.
  • Der Leistungsumfang im Tarif entscheidet über die Erstattung im Krankenhaus.
  • Selbstbeteiligungen können Beiträge senken, betreffen jedoch meist nur ambulante Leistungen.
  • Tarifstrukturen unterscheiden sich zwischen Basis-, Standard- und Komfortleistungen.

Weiterführende Themen:
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PKV-Tarife

Häufige Fragen zu stationären Leistungen

Welche Leistungen gehören zur stationären Versorgung?

Zur stationären Versorgung zählen alle Behandlungen, die einen Krankenhausaufenthalt erfordern, einschließlich Operationen, Diagnostik und Pflege.

Sind Einbett- oder Zweibettzimmer automatisch enthalten?

Diese Wahlleistungen sind nur in bestimmten PKV-Tarifen vorgesehen und müssen vertraglich vereinbart sein.

Kann ich das Krankenhaus frei wählen?

Viele PKV-Tarife ermöglichen die freie Wahl zertifizierter Kliniken. Der genaue Umfang hängt vom jeweiligen Tarif ab.



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Stand der Inhalte: letzte Prüfung Oktober 2025