Private Krankenversicherung · Leistungen
Stationäre Leistungen in der PKV – Krankenhaus, Wahlleistungen und Erstattung
Stationäre Leistungen der privaten Krankenversicherung betreffen medizinische Behandlungen im Krankenhaus. Zum Versicherungsschutz können allgemeine Krankenhausleistungen sowie – je nach Tarif – zusätzliche Wahlleistungen gehören. Welche Kosten übernommen werden, welche Unterbringung versichert ist und ob wahlärztliche Leistungen eingeschlossen sind, ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.
Was sind stationäre Leistungen?
Stationäre Leistungen betreffen Behandlungen, bei denen eine Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt. Dazu gehören insbesondere medizinische, pflegerische und diagnostische Leistungen, die im Rahmen der Krankenhausbehandlung erbracht werden.
Von der klassischen vollstationären Behandlung sind weitere Versorgungsformen wie teil- oder tagesstationäre Behandlungen zu unterscheiden. Welche Leistungen vom privaten Krankenversicherungsschutz umfasst sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und der konkreten Behandlungssituation.
Krankenhausbehandlung
Stationäre Versorgung umfasst medizinische Behandlung und Pflege innerhalb eines Krankenhauses.
Versicherter Umfang
Welche Krankenhausleistungen erstattet werden, ergibt sich aus dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Abgrenzung
Stationäre Krankenhausleistungen sind von ambulanten Behandlungen und rein ambulanten Eingriffen zu unterscheiden.
Einen Überblick über die verschiedenen Leistungsbereiche finden Sie unter PKV-Leistungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Zu den allgemeinen Krankenhausleistungen gehören die Leistungen, die für die medizinisch notwendige Krankenhausbehandlung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere die ärztliche Versorgung im Rahmen der allgemeinen Krankenhausleistungen, Pflege, Unterkunft im vorgesehenen Standard sowie die für die Behandlung erforderlichen diagnostischen und therapeutischen Leistungen.
Bei öffentlichen beziehungsweise in die Krankenhausplanung einbezogenen Krankenhäusern erfolgt die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen nach den dafür vorgesehenen Krankenhausabrechnungsregeln. Davon zu unterscheiden sind zusätzliche Wahlleistungen.
Ärztliche Behandlung
Die medizinisch erforderliche ärztliche Versorgung gehört zu den allgemeinen Krankenhausleistungen.
Pflege und Versorgung
Auch die notwendige pflegerische Versorgung während des Krankenhausaufenthalts gehört zum stationären Leistungsbereich.
Diagnostik und Therapie
Untersuchungen und Behandlungen, die Bestandteil der stationären Versorgung sind, werden innerhalb der Krankenhausleistung abgerechnet.
Behandlungen ohne stationäre Aufnahme werden unter Ambulante Leistungen gesondert dargestellt.
Unterkunft und wahlärztliche Leistungen
Über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus können sogenannte Wahlleistungen vereinbart werden. Dazu gehören insbesondere besondere Unterkunftsleistungen sowie die Behandlung durch gesondert abrechnungsberechtigte Ärzte.
Ob die private Krankenversicherung solche zusätzlichen Leistungen erstattet, hängt vom vereinbarten Tarif ab. Die Bezeichnung „privat versichert“ bedeutet deshalb nicht automatisch, dass Einbettzimmer, Zweibettzimmer oder wahlärztliche Behandlung vollständig versichert sind.
Wahlleistung Unterkunft
Ein Tarif kann die Unterbringung beispielsweise in einem Ein- oder Zweibettzimmer versichern.
Wahlärztliche Behandlung
Je nach Tarif können gesondert berechnete ärztliche Wahlleistungen Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
Gesonderte Vereinbarung
Wahlleistungen werden mit dem Krankenhaus gesondert vereinbart und von den allgemeinen Krankenhausleistungen unterschieden.
Tarife mit erweiterten stationären Leistungsmerkmalen werden auch im Zusammenhang mit Komforttarifen beschrieben.
Abrechnung und tarifliche Erstattung
Bei stationären Behandlungen können unterschiedliche Abrechnungswege zusammenkommen. Allgemeine Krankenhausleistungen können bei entsprechender Nutzung der Privatversichertenkarte direkt zwischen Krankenhaus und Versicherungsunternehmen abgerechnet werden. Für andere Leistungen können Versicherte eine Rechnung erhalten und diese anschließend beim Versicherer einreichen.
Insbesondere wahlärztliche Leistungen werden gesondert abgerechnet. Ob ein Rechnungsbetrag vollständig, teilweise oder nicht erstattet wird, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz und den jeweiligen Tarifbedingungen.
Allgemeine Krankenhausleistungen
Für diese Leistungen kann je nach Versicherungsunternehmen und Krankenhaus eine direkte Abrechnung erfolgen.
Wahlleistungen
Unterkunft und wahlärztliche Behandlung werden gesondert vereinbart und können eigenen Abrechnungsregeln folgen.
Eigenbeteiligung
Eine tariflich vereinbarte Kostenbeteiligung kann sich auch auf die tatsächlich verbleibenden Kosten einer stationären Behandlung auswirken.
Weitere Informationen zur tariflichen Eigenbeteiligung finden Sie unter Selbstbehalt.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Krankenhausleistungen, Wahlleistungen und tarifliche Erstattungsgrundlagen, ohne ein bestimmtes Krankenhaus, eine Behandlungsform oder einen Versicherungstarif zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was gehört zu den stationären Leistungen der PKV?
Zum stationären Versicherungsschutz können allgemeine Krankenhausleistungen und – je nach Tarif – zusätzliche Wahlleistungen gehören. Der konkrete Umfang richtet sich nach dem Versicherungsvertrag.
Sind Einbettzimmer und Chefarztbehandlung automatisch versichert?
Nein. Besondere Unterkunftsleistungen und wahlärztliche Behandlungen gehören zu den Wahlleistungen. Ob und in welchem Umfang sie erstattet werden, hängt vom jeweiligen PKV-Tarif ab.
Müssen Privatversicherte Krankenhauskosten immer selbst vorstrecken?
Nein. Für bestimmte Krankenhausleistungen kann eine direkte Abrechnung zwischen Krankenhaus und Versicherer erfolgen. Andere Leistungen können zunächst gegenüber der versicherten Person abgerechnet und anschließend beim Versicherer eingereicht werden.