Private Krankenversicherung · Leistungen
Ambulante Leistungen in der PKV – Behandlung, Diagnostik und Erstattung
Ambulante Leistungen der privaten Krankenversicherung umfassen medizinische Behandlungen, Untersuchungen und weitere Leistungen, die ohne stationäre Aufnahme erfolgen. Dazu können haus- und fachärztliche Behandlungen, Diagnostik, Arzneimittel sowie therapeutische Leistungen gehören. Welche Kosten erstattet werden und welche Voraussetzungen gelten, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
Was sind ambulante Leistungen?
Ambulante Leistungen werden erbracht, ohne dass eine stationäre Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgt. Die Behandlung kann beispielsweise in einer Arztpraxis, einer medizinischen Einrichtung oder unter bestimmten Voraussetzungen auch ambulant in einem Krankenhaus stattfinden.
Der ambulante Leistungsbereich gehört zu den zentralen Bestandteilen einer privaten Krankheitskostenversicherung. Der konkrete Umfang wird durch den jeweiligen Versicherungsvertrag bestimmt.
Ärztliche Behandlung
Haus- und fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen können zum ambulanten Versicherungsschutz gehören.
Diagnostik
Laboruntersuchungen, bildgebende Verfahren und weitere diagnostische Leistungen können Bestandteil der ambulanten Versorgung sein.
Keine stationäre Aufnahme
Auch eine Behandlung in einem Krankenhaus kann ambulant erfolgen, wenn keine stationäre Aufnahme erforderlich ist.
Einen Überblick über die verschiedenen Versicherungsleistungen finden Sie unter PKV-Leistungen.
Ärztliche Behandlung und Diagnostik
Zur ambulanten Versorgung können zahlreiche ärztliche und diagnostische Leistungen gehören. Welche Behandlungskosten erstattet werden, hängt vom vereinbarten Versicherungsschutz und den für den jeweiligen Tarif geltenden Erstattungsbedingungen ab.
Ärztliche Leistungen werden privat abgerechnet. Die Höhe einer ärztlichen Rechnung und die Höhe der tariflichen Erstattung sind dabei voneinander zu unterscheiden. Nicht jeder berechnete Betrag muss unabhängig vom Tarif automatisch vollständig vom Versicherer übernommen werden.
Hausärztliche Versorgung
Untersuchung, Beratung, Diagnostik und Behandlung durch Hausärzte können Teil des ambulanten Versicherungsschutzes sein.
Fachärztliche Versorgung
Auch fachärztliche Untersuchungen und Behandlungen gehören je nach medizinischer Notwendigkeit und Tarif zum ambulanten Leistungsbereich.
Diagnostische Leistungen
Je nach Behandlung können beispielsweise Laboruntersuchungen, Ultraschall, Röntgen oder andere diagnostische Verfahren anfallen.
Arzneimittel, die im Zusammenhang mit einer ambulanten Behandlung verordnet werden, werden unter Medikamente gesondert beschrieben.
Weitere ambulante Leistungsbereiche
Ambulante Versorgung umfasst nicht nur die unmittelbare Behandlung durch einen Arzt. Je nach medizinischer Situation und Versicherungsvertrag können weitere Leistungsbereiche dazugehören.
Dazu können beispielsweise psychotherapeutische Behandlungen, Heilmittel, bestimmte Hilfsmittel, Vorsorgeuntersuchungen oder weitere medizinisch notwendige Maßnahmen zählen. Umfang und Erstattung können sich zwischen den Tarifen unterscheiden.
Therapeutische Leistungen
Je nach Tarif können beispielsweise physiotherapeutische oder andere verordnete therapeutische Maßnahmen zum ambulanten Leistungsbereich gehören.
Psychotherapie
Auch ambulante psychotherapeutische Behandlungen können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, wobei tarifliche Voraussetzungen und Begrenzungen möglich sind.
Vorsorge und Früherkennung
Ambulante Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen bilden einen weiteren Bereich der medizinischen Versorgung.
Die Besonderheiten psychotherapeutischer Leistungen werden unter Psychotherapie näher dargestellt.
Abrechnung und tarifliche Erstattung
In der privaten Krankenversicherung gilt für ambulante Behandlungen das Kostenerstattungsprinzip. Versicherte erhalten in der Regel eine Rechnung des behandelnden Leistungserbringers und reichen diese anschließend bei ihrem privaten Krankenversicherer zur Erstattung ein.
Wie hoch die Erstattung ausfällt, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif. Dabei können beispielsweise der versicherte Leistungsumfang, Erstattungsgrenzen, eine Selbstbeteiligung oder weitere vertragliche Voraussetzungen eine Rolle spielen.
Rechnung
Der Leistungserbringer rechnet die ambulante Behandlung gegenüber der privat versicherten Person nach den dafür geltenden Abrechnungsregeln ab.
Erstattung
Die Rechnung kann anschließend beim Versicherungsunternehmen eingereicht werden. Die Erstattung richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz.
Tarifliche Unterschiede
Tarife können sich beispielsweise bei Leistungsumfang, Erstattungshöhe und vereinbarter Eigenbeteiligung unterscheiden.
Behandlungen mit stationärer Aufnahme und die dort geltenden Leistungs- und Abrechnungsregeln werden unter Stationäre Leistungen beschrieben.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben ambulante Versorgung und tarifliche Erstattungsgrundlagen, ohne eine bestimmte Behandlung, medizinische Entscheidung oder einen Versicherungstarif zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was zählt zu ambulanten Leistungen in der PKV?
Dazu können unter anderem ärztliche Behandlungen, diagnostische Untersuchungen, Arzneimittel, therapeutische Maßnahmen und weitere medizinische Leistungen gehören, die ohne stationäre Aufnahme erbracht werden.
Sind alle ambulanten Behandlungen vollständig erstattungsfähig?
Nein. Welche Leistungen und Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Rechnungsbetrag und Erstattungsbetrag können deshalb voneinander abweichen.
Kann eine ambulante Behandlung auch im Krankenhaus stattfinden?
Ja. Auch Krankenhäuser können bestimmte Behandlungen ambulant durchführen. Entscheidend ist, dass für diese Behandlung keine stationäre Aufnahme erfolgt.