Private Krankenversicherung · Voraussetzungen
PKV-Einstiegsalter – Bedeutung für Beitrag und Kalkulation
Das Eintrittsalter bezeichnet im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung das Alter, das bei Beginn beziehungsweise bei der tariflichen Kalkulation des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird. Bei nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Tarifen erfolgt die Prämienberechnung altersabhängig. Das Eintrittsalter ist dabei von späteren Beitragsanpassungen und vom erreichten Lebensalter während eines bestehenden Vertrags zu unterscheiden.
Was bedeutet PKV-Einstiegsalter?
Der Begriff Einstiegsalter wird verwendet, um das Alter einer versicherten Person beim Eintritt in einen privaten Krankenversicherungstarif beziehungsweise bei Beginn der entsprechenden tariflichen Kalkulation zu beschreiben.
Für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherungstarife schreibt die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung eine altersabhängige Prämienberechnung vor. Das Alter ist damit eine der Grundlagen der versicherungsmathematischen Kalkulation.
Alter bei Tarifbeginn
Für die Kalkulation des Neuzugangs wird das bei Eintritt maßgebliche Alter zusammen mit den übrigen Rechnungsgrundlagen berücksichtigt.
Altersabhängige Prämie
Die Prämienberechnung erfolgt bei entsprechend kalkulierten Tarifen nach Einzelaltern beziehungsweise den gesetzlich zugelassenen Altersgruppen.
Teil der Kalkulation
Das Eintrittsalter ist nicht der einzige Beitragsfaktor, sondern wirkt gemeinsam mit Tarif, Leistungsumfang und weiteren Rechnungsgrundlagen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für den Zugang zur privaten Krankenversicherung werden unter PKV-Voraussetzungen beschrieben.
Wie wird das Alter bei der Kalkulation berücksichtigt?
§ 10 KVAV schreibt für die Prämienberechnung eine altersabhängige Kalkulation für jede versicherte Person vor. Grundlage sind der jeweilige Tarif, dessen Leistungsversprechen und die maßgeblichen versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen.
Für Kinder und Jugendliche sowie für bestimmte Ausbildungstarife bestehen besondere Regelungen zur Bildung von Alters- beziehungsweise Eintrittsaltersgruppen. Deshalb ist eine pauschale Aussage, nach der jede PKV ausschließlich mit einem einzigen festen Eintrittsalter kalkuliert wird, nicht für sämtliche Tarifarten zutreffend.
Neuzugang
Bei neu eintretenden Versicherten wird die Prämie nach den für den jeweiligen Tarif geltenden Kalkulationsgrundlagen bestimmt.
Tarifstruktur
Leistungsumfang, Selbstbeteiligung und weitere Tarifmerkmale beeinflussen die Beitragshöhe zusätzlich zum Alter.
Gesundheitsrisiko
Soweit eine Risikoprüfung vorgesehen ist, sind Gesundheitsangaben von der altersabhängigen Tarifkalkulation zu unterscheiden.
Die weiteren Einflussgrößen auf die Beitragsberechnung werden unter Beitragsfaktoren dargestellt.
Eintrittsalter und Alterungsrückstellungen
Das Eintrittsalter steht bei langfristig kalkulierten PKV-Tarifen in engem Zusammenhang mit der Bildung von Alterungsrückstellungen. Das Versicherungsaufsichtsrecht verlangt für die substitutive Krankenversicherung grundsätzlich eine versicherungsmathematische Kalkulation unter Berücksichtigung der Altersabhängigkeit des Risikos sowie die Bildung einer Alterungsrückstellung.
Für einen internen Tarifwechsel enthält § 13 KVAV den besonderen Begriff des ursprünglichen Eintrittsalters. Als ursprüngliches Eintrittsalter gilt dort das Alter, zu dem nach Vollendung des 21. Lebensjahres erstmals eine auf die gesamte Vertragslaufzeit bezogene Alterungsrückstellung beim jeweiligen Krankenversicherungsunternehmen gebildet wurde.
Alterungsrückstellung
Sie ist Bestandteil der langfristigen Kalkulation und berücksichtigt die über die Vertragsdauer erwartete Entwicklung der Versicherungsleistungen.
Ursprüngliches Eintrittsalter
Bei einem internen Tarifwechsel kann das ursprüngliche Eintrittsalter für die gesetzlich geregelte Anrechnung der Alterungsrückstellung von Bedeutung sein.
Erreichtes Alter
Das während der Vertragslaufzeit erreichte Lebensalter ist nicht mit einer jährlichen Neukalkulation des bestehenden Vertrags zum jeweiligen Neuzugangsalter gleichzusetzen.
Weitere Informationen zu diesem Bestandteil der Beitragskalkulation finden Sie unter Alterungsrückstellungen.
Abgrenzung zu weiteren Beitragsfaktoren
Das Eintrittsalter allein bestimmt weder den gesamten Versicherungsbeitrag noch die Vertragsbedingungen. Bei Vertragsbeginn wirken mehrere tarifliche und gegebenenfalls individuelle Merkmale zusammen.
Gesundheitsangaben
Bei Tarifen mit Risikoprüfung können Gesundheitsangaben Einfluss auf die individuelle Risikobewertung des Antrags haben.
Leistungsumfang
Die tariflich vereinbarten Leistungen gehören zu den wesentlichen Grundlagen der Prämienkalkulation.
Spätere Beitragsanpassung
Eine spätere Beitragsanpassung eines bestehenden Vertrags erfolgt nicht allein deshalb, weil die versicherte Person älter geworden ist. Für Beitragsanpassungen gelten eigene gesetzliche Voraussetzungen.
Die Bedeutung der Angaben bei der Risikoprüfung wird unter Gesundheitsangaben näher beschrieben.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben die Bedeutung des Eintrittsalters innerhalb der PKV-Kalkulation, ohne aus einem bestimmten Lebensalter eine Empfehlung für oder gegen einen Vertragsabschluss abzuleiten.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Einstiegsalter in der PKV?
Damit wird das für den Eintritt beziehungsweise die tarifliche Kalkulation maßgebliche Alter einer versicherten Person bezeichnet. Bei entsprechend kalkulierten PKV-Tarifen ist das Alter Bestandteil der versicherungsmathematischen Prämienberechnung.
Ist das Eintrittsalter der einzige Faktor für die Höhe des PKV-Beitrags?
Nein. Zusätzlich spielen insbesondere der Tarif, der vereinbarte Leistungsumfang und die versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen eine Rolle. Bei einer vorgesehenen Risikoprüfung können außerdem Gesundheitsangaben relevant sein.
Steigt der bestehende PKV-Beitrag automatisch, weil die versicherte Person älter wird?
Nein. Das Alter ist Bestandteil der ursprünglichen Tarifkalkulation. Spätere Beitragsanpassungen eines bestehenden Vertrags richten sich nach eigenen gesetzlichen und versicherungsmathematischen Voraussetzungen und nicht allein nach dem zunehmenden Lebensalter.