PKV-Voraussetzungen

Wer kann sich privat krankenversichern?

Der Zugang zu einer privaten Krankenvollversicherung richtet sich zunächst nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status der jeweiligen Person. Die Voraussetzungen unterscheiden sich deshalb beispielsweise zwischen Arbeitnehmern, Selbstständigen, Beamten und Studierenden.

Bei Arbeitnehmern ist insbesondere entscheidend, ob Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht oder Versicherungsfreiheit eingetreten ist. Für andere Personengruppen gelten teilweise andere gesetzliche Voraussetzungen.

Versicherungsstatus

Ob zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung gewählt werden kann, hängt wesentlich vom jeweiligen Versicherungsstatus ab.

Personengruppe

Arbeitnehmer, Selbstständige, Beamte und Studierende unterliegen nicht denselben Zugangsregeln zur privaten Krankenversicherung.

Tarifaufnahme

Die Möglichkeit, sich privat zu versichern, ist von der konkreten Annahme in einem bestimmten Tarif zu unterscheiden. Dafür können zusätzliche vertragliche Voraussetzungen gelten.

Welche Bedingungen bei der Aufnahme in einen PKV-Tarif eine Rolle spielen können, wird unter Aufnahmebedingungen näher beschrieben.

Gesundheitsprüfung und Aufnahmebedingungen

Bei vielen Tarifen der privaten Krankenversicherung erfolgt vor Vertragsabschluss eine Risikoprüfung. Dazu stellt der Versicherer Fragen zu den für die Risikobeurteilung erforderlichen Gesundheitsangaben.

Nach dem Versicherungsvertragsgesetz müssen die bekannten Gefahrumstände angegeben werden, nach denen der Versicherer in Textform fragt. Welche Zeiträume und gesundheitlichen Sachverhalte abgefragt werden, richtet sich nach den jeweiligen Antragsfragen.

Gesundheitsfragen

Gefragt werden können beispielsweise frühere oder bestehende Erkrankungen, Behandlungen oder andere für die Risikoprüfung relevante gesundheitliche Umstände.

Risikoprüfung

Die Angaben können Einfluss darauf haben, ob und zu welchen vertraglichen Bedingungen Versicherungsschutz angeboten wird.

Besondere Tarifregeln

Für gesetzlich besonders geregelte Tarife und bestimmte Personengruppen können von der üblichen Risikoprüfung abweichende Vorgaben gelten.

Die Bedeutung der vorvertraglichen Angaben wird unter Gesundheitsangaben ausführlicher behandelt.

JAEG bei Arbeitnehmern

Für Arbeitnehmer ist die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, eine zentrale Größe. Solange Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht, kann nicht allein aufgrund eines gewünschten Tarifwechsels in eine private Krankenvollversicherung gewechselt werden.

Wird die für den jeweiligen Arbeitnehmer maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze nach den gesetzlichen Voraussetzungen überschritten, kann Versicherungsfreiheit eintreten. Dann besteht die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben oder unter den jeweiligen Voraussetzungen eine private Krankenversicherung zu wählen.

Nur für Arbeitnehmer

Die JAEG ist keine allgemeine Einkommensvoraussetzung für sämtliche Personengruppen in der privaten Krankenversicherung. Ihre besondere Bedeutung betrifft Arbeitnehmer und deren Versicherungspflicht.

Jährliche Anpassung

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze wird regelmäßig neu festgesetzt. Deshalb eignet sich ein einzelner Eurobetrag nicht als dauerhaft gültige Beschreibung der Zugangsvoraussetzungen.

Versicherungsfreiheit

Das Überschreiten der maßgeblichen Grenze ist im gesetzlichen Zusammenhang mit der Versicherungsfreiheit zu betrachten und nicht lediglich als tarifliche Einkommensprüfung eines privaten Versicherers.

Die Bedeutung dieser Einkommensgrenze und ihre Anwendung bei Arbeitnehmern wird unter JAEG näher erläutert.

Eintrittsalter und weitere Tarifbedingungen

Das Alter einer versicherten Person ist von den gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen zur PKV zu unterscheiden. Das Eintrittsalter kann insbesondere für die Beitragskalkulation eines Tarifs von Bedeutung sein, stellt aber nicht für jede Personengruppe eine eigenständige gesetzliche Zugangsvoraussetzung dar.

Daneben können Versicherungsbedingungen Regelungen zu Wartezeiten oder zum Beginn einzelner Leistungsansprüche enthalten. Ob solche Regelungen bestehen und welche Ausnahmen gelten, richtet sich nach Tarif, Vertragsbedingungen und den gesetzlichen Vorgaben.

Eintrittsalter

Das Alter bei Versicherungsbeginn kann zu den Faktoren gehören, die für die Kalkulation des PKV-Beitrags herangezogen werden.

Wartezeiten

Je nach Versicherungsvertrag können Wartezeitregelungen für bestimmte Leistungen bestehen. Sie sind von der sozialversicherungsrechtlichen Berechtigung zum Wechsel in die PKV zu unterscheiden.

Gesamtprüfung

Für einen PKV-Vertrag können daher sowohl gesetzliche Zugangsvoraussetzungen als auch individuelle tarifliche Annahmebedingungen von Bedeutung sein.

Welche Bedeutung das Alter beim Eintritt in die private Krankenversicherung haben kann, wird unter PKV-Einstiegsalter näher dargestellt.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Ob der Zugang zur privaten Krankenversicherung möglich ist und zu welchen Bedingungen ein Vertrag angeboten wird, richtet sich nach Versicherungsstatus, gesetzlichen Voraussetzungen und den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

FAQ – Häufige Fragen

Kann sich jeder privat krankenversichern?

Nein. Ob eine private Krankenvollversicherung gewählt werden kann, hängt unter anderem vom sozialversicherungsrechtlichen Status ab. Für Arbeitnehmer gelten andere Voraussetzungen als beispielsweise für Selbstständige, Beamte oder Studierende.

Gilt die JAEG für alle Personen, die in die PKV wechseln möchten?

Nein. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze ist insbesondere für Arbeitnehmer relevant, weil sie mit der Versicherungspflicht beziehungsweise Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung zusammenhängt. Für andere Personengruppen gelten andere Voraussetzungen.

Spielt der Gesundheitszustand bei der Aufnahme in die PKV eine Rolle?

Bei vielen PKV-Tarifen findet eine Risikoprüfung anhand der vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen statt. Für bestimmte gesetzlich geregelte Tarife oder besondere Personengruppen können abweichende Vorgaben gelten.

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