Private Krankenversicherung · Leistungen
PKV-Leistungen – Leistungsumfang und medizinische Versorgung
Die Leistungen einer privaten Krankenversicherung richten sich nach dem vereinbarten Tarif und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen. Innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen wird festgelegt, welche Aufwendungen für medizinische Behandlungen und weitere vereinbarte Leistungen erstattet werden und welche Voraussetzungen oder Begrenzungen gelten.
Wie werden PKV-Leistungen bestimmt?
Der Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung ergibt sich aus dem Versicherungsvertrag und den vereinbarten Tarifbedingungen. Anders als bei einem einheitlichen Leistungskatalog können sich Leistungsumfang, Erstattungsregeln und Begrenzungen deshalb zwischen verschiedenen Tarifen unterscheiden.
Für die Krankheitskostenversicherung sieht das Versicherungsvertragsgesetz vor, dass der Versicherer im vereinbarten Umfang Aufwendungen für medizinisch notwendige Heilbehandlungen wegen Krankheit oder Unfallfolgen sowie weitere vereinbarte Leistungen erstattet.
Tarifbedingungen
Die Versicherungsbedingungen legen fest, welche Leistungen zum Versicherungsschutz gehören und welche Erstattungsregeln dafür gelten.
Medizinische Notwendigkeit
Bei der Krankheitskostenversicherung ist die medizinische Notwendigkeit einer Behandlung eine zentrale Voraussetzung für die Leistungspflicht im vertraglich vereinbarten Umfang.
Erstattung
In der PKV werden Behandlungskosten häufig nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet. Je nach Leistungsbereich und Verfahren kann auch eine unmittelbare Abrechnung mit Leistungserbringern vorgesehen sein.
Ambulante Leistungen und Arzneimittel
Ambulante Leistungen betreffen medizinische Behandlungen, Untersuchungen und therapeutische Maßnahmen außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthalts. Welche Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und den dazugehörigen Bedingungen.
Ärztliche Behandlung
Tarife können unterschiedliche Regelungen zur Erstattung ärztlicher Untersuchungen, Diagnostik und Behandlungen enthalten.
Arzneimittel
Auch die Erstattung von Medikamenten richtet sich nach den tariflichen Voraussetzungen und möglichen Begrenzungen des Versicherungsschutzes.
Psychotherapie
Psychotherapeutische Leistungen können Bestandteil des Versicherungsschutzes sein. Umfang, Voraussetzungen und mögliche Begrenzungen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif.
Weitere Informationen zur ärztlichen Versorgung außerhalb des Krankenhauses finden Sie unter Ambulante Leistungen.
Die tariflichen Regelungen zur Arzneimittelversorgung werden unter Medikamente näher beschrieben.
Stationäre Leistungen
Stationäre Leistungen betreffen medizinisch notwendige Behandlungen während eines Krankenhausaufenthalts. Auch hier bestimmt der vereinbarte Versicherungsschutz, welche Kosten und zusätzlichen Leistungen übernommen werden.
Krankenhausbehandlung
Zum stationären Versicherungsschutz können die Kosten einer medizinisch notwendigen Krankenhausbehandlung gehören.
Wahlleistungen
Je nach Tarif können zusätzliche Leistungen vereinbart sein, beispielsweise besondere Unterbringungs- oder ärztliche Behandlungsleistungen.
Tarifliche Grenzen
Welche stationären Leistungen tatsächlich versichert sind, richtet sich nach dem jeweiligen Tarif und den vereinbarten Versicherungsbedingungen.
Die verschiedenen Bereiche der Krankenhausversorgung werden unter Stationäre Leistungen näher erläutert.
Weitere Leistungsbereiche der PKV
Neben ambulanter und stationärer Behandlung können private Krankenversicherungstarife weitere Leistungsbereiche enthalten. Dazu gehören je nach Vertrag beispielsweise Vorsorgeleistungen, Psychotherapie oder weitere medizinische und therapeutische Leistungen.
Krankentagegeld ist davon zu unterscheiden. Es dient nicht der Erstattung von Behandlungskosten, sondern kann bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Verdienstausfall absichern.
Prävention
Vorsorge- und Früherkennungsleistungen können nach gesetzlichen und tariflichen Regelungen Bestandteil des Versicherungsschutzes sein.
Krankentagegeld
Eine Krankentagegeldversicherung kann einen vereinbarten Verdienstausfall infolge krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit absichern und ist von der eigentlichen Krankheitskostenerstattung zu unterscheiden.
Pflegeversicherung
Die private Pflege-Pflichtversicherung ist von der privaten Krankheitskostenversicherung zu unterscheiden und unterliegt eigenen gesetzlichen Regelungen.
Weitere Informationen zu psychotherapeutischen Behandlungen finden Sie unter Psychotherapie.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Ob und in welchem Umfang eine konkrete Behandlung oder Leistung erstattet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag, den Tarifbedingungen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
FAQ – Häufige Fragen
Wer bestimmt den Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung?
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Sind die Leistungen in allen PKV-Tarifen gleich?
Nein. Tarife können sich bei Leistungsumfang, Erstattungsregeln, Begrenzungen und zusätzlichen Leistungsmerkmalen unterscheiden.
Wird jede medizinische Behandlung von der PKV bezahlt?
Nein. Ob Kosten erstattet werden, richtet sich unter anderem nach der medizinischen Notwendigkeit, dem vereinbarten Versicherungsschutz und den jeweiligen Tarifbedingungen.
