Medikamente

Arzneimittel als PKV-Leistung

Die private Krankheitskostenversicherung erstattet Aufwendungen für medizinisch notwendige Behandlungen im vertraglich vereinbarten Umfang. Dazu können auch Arzneimittel gehören, die im Zusammenhang mit einer versicherten Behandlung verordnet werden.

Welche Arzneimittel vom Versicherungsschutz erfasst werden und welche Voraussetzungen für die Erstattung gelten, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Deshalb kann der Leistungsumfang zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungstarifen unterschiedlich ausgestaltet sein.

Medizinische Behandlung

Arzneimittel können Teil einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Behandlung sein.

Vertraglicher Leistungsumfang

Maßgeblich ist, welche Arzneimittelleistungen im jeweiligen Krankenversicherungstarif vereinbart sind.

Tarifliche Unterschiede

Erstattungsvoraussetzungen und mögliche Begrenzungen können sich zwischen Tarifen unterscheiden.

Einen Überblick über die verschiedenen medizinischen Leistungsbereiche finden Sie unter PKV-Leistungen.

Welche Medikamente können erstattet werden?

Der Arzneimittelbereich umfasst unterschiedliche Präparate. Für die private Krankenversicherung ist nicht allein entscheidend, ob ein Medikament verschreibungspflichtig oder ohne Rezept erhältlich ist. Maßgeblich sind die medizinische Behandlung, die Verordnung und die Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Auch bei nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann eine Erstattung möglich sein, wenn die tariflichen Voraussetzungen erfüllt sind. Umgekehrt ist nicht jedes frei erhältliche Gesundheitsprodukt automatisch ein erstattungsfähiges Arzneimittel.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel

Medikamente, die nur auf ärztliche oder zahnärztliche Verschreibung abgegeben werden dürfen, gehören zu einem wichtigen Bereich der Arzneimittelversorgung.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel

Auch rezeptfrei erhältliche Arzneimittel können je nach Verordnung und Tarifbedingungen vom Versicherungsschutz erfasst sein.

Andere Gesundheitsprodukte

Nahrungsergänzungsmittel, Pflegeprodukte und andere Gesundheitsprodukte sind nicht allein deshalb Arzneimittel, weil sie in einer Apotheke angeboten werden.

Da Arzneimittel häufig im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verordnet werden, bestehen enge Zusammenhänge mit den Ambulanten Leistungen.

Welche Voraussetzungen gelten für die Erstattung?

Für die Erstattung von Arzneimittelkosten können mehrere Voraussetzungen zusammenwirken. Neben dem vereinbarten Tarif ist insbesondere relevant, ob das Medikament im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung eingesetzt und entsprechend den tariflichen Vorgaben verordnet wurde.

Die konkrete Erstattung richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Deshalb lässt sich nicht für sämtliche PKV-Tarife pauschal festlegen, welche Arzneimittel in welchem Umfang übernommen werden.

Medizinische Notwendigkeit

Das Arzneimittel steht regelmäßig im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung der versicherten Person.

Verordnung

Für die tarifliche Arzneimittelerstattung kann eine ärztliche oder zahnärztliche Verordnung Voraussetzung sein.

Tarifbedingungen

Der Versicherungsvertrag bestimmt, welche Arzneimittelleistungen erfasst sind und welche Erstattungsregeln gelten.

Eigenanteile und andere Formen der Kostenbeteiligung können zusätzlich eine Rolle spielen. Weitere Informationen finden Sie unter Selbstbehalt.

Kosten, Eigenanteile und besondere Tarifregeln

Privat Versicherte bezahlen Arzneimittel häufig zunächst selbst und reichen die entsprechenden Belege anschließend zur Erstattung ein. Welche Kosten tatsächlich übernommen werden, richtet sich nach dem vereinbarten Versicherungsschutz.

Bei regulären PKV-Tarifen gelten die aus der gesetzlichen Krankenversicherung bekannten Festbetragsregelungen nicht in gleicher Weise. Für besonders geregelte Tarife können dagegen abweichende Vorgaben bestehen. Ein Beispiel ist der Basistarif, dessen Leistungsrahmen stärker an die gesetzliche Krankenversicherung gekoppelt ist.

Kostenerstattung

Rezept und Apothekenbeleg beziehungsweise Rechnung können Grundlage für die Erstattung durch den privaten Krankenversicherer sein.

Eigenbeteiligung

Je nach Tarif kann eine vereinbarte Selbstbeteiligung auch Auswirkungen auf die tatsächlich erstatteten Arzneimittelkosten haben.

Besondere Tarife

Für gesetzlich besonders geregelte PKV-Tarife können andere Vorgaben zur Arzneimittelerstattung gelten als bei regulären Tarifen.

Die Besonderheiten des gesetzlich geregelten Tarifs werden unter Basistarif näher beschrieben.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Arzneimittelversorgung und tarifliche Erstattungsgrundlagen, ohne ein bestimmtes Medikament, eine Behandlung oder einen Versicherungstarif zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Werden Medikamente in der PKV erstattet?

Arzneimittel können im Rahmen einer medizinisch notwendigen Behandlung erstattet werden. Welche Voraussetzungen gelten und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, richtet sich nach dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

Können auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente erstattet werden?

Das kann je nach Tarif möglich sein. Entscheidend sind die Verordnung, der medizinische Zusammenhang und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Gelten in der PKV dieselben Arzneimittel-Festbeträge wie in der GKV?

Bei regulären PKV-Tarifen gelten die Festbetragsregelungen der gesetzlichen Krankenversicherung nicht in gleicher Weise. Für besonders geregelte Tarife wie den Basistarif können jedoch abweichende Vorgaben bestehen.

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