Selbstbehalt

Was bedeutet Selbstbehalt?

Der Selbstbehalt bezeichnet eine vertraglich vereinbarte Beteiligung der versicherten Person an den Kosten versicherter Leistungen. Welche Aufwendungen davon betroffen sind und wie die Eigenbeteiligung berechnet wird, ergibt sich aus den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.

Die Begriffe Selbstbehalt und Selbstbeteiligung werden in der privaten Krankenversicherung häufig für ähnliche Formen der Kostenbeteiligung verwendet. Entscheidend ist deshalb weniger die Bezeichnung als die konkrete tarifliche Regelung.

Vertraglicher Eigenanteil

Ein Teil der versicherten Aufwendungen wird entsprechend den Tarifbedingungen von der versicherten Person selbst getragen.

Tarifabhängig

Höhe, Berechnung und betroffene Leistungsbereiche können sich zwischen verschiedenen PKV-Tarifen unterscheiden.

Teil der Tarifgestaltung

Der Selbstbehalt gehört zu den Merkmalen, mit denen ein Krankenversicherungstarif vertraglich ausgestaltet werden kann.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Tarifstrukturen finden Sie unter PKV-Tarife.

Welche Formen gibt es?

Selbstbehalte können unterschiedlich ausgestaltet werden. Deshalb bedeutet ein vereinbarter Selbstbehalt nicht automatisch, dass sämtliche Behandlungskosten zunächst bis zu einem bestimmten Jahresbetrag vollständig selbst getragen werden müssen.

Fester jährlicher Selbstbehalt

Ein Tarif kann einen festen Betrag vorsehen, der innerhalb eines Kalenderjahres nach den Tarifbedingungen selbst getragen wird.

Prozentualer Selbstbehalt

Bei einer prozentualen Regelung trägt die versicherte Person einen festgelegten Anteil bestimmter erstattungsfähiger Aufwendungen selbst.

Leistungsbezogener Selbstbehalt

Ein Eigenanteil kann auch nur für bestimmte Leistungsbereiche oder nach besonderen tariflichen Voraussetzungen vorgesehen sein.

Die finanzielle Wirkung verschiedener Formen der Kostenbeteiligung wird unter Selbstbeteiligung näher beschrieben.

Wie hängt der Selbstbehalt mit dem Beitrag zusammen?

Der vereinbarte Selbstbehalt ist Bestandteil der Tarifkalkulation. Tarife mit unterschiedlichen Eigenbeteiligungen können deshalb unterschiedlich kalkulierte Versicherungsbeiträge aufweisen.

Aus der Höhe des Selbstbehalts allein lässt sich jedoch keine bestimmte Beitragshöhe ableiten. Neben der Kostenbeteiligung wirken weitere Tarifmerkmale und Kalkulationsgrundlagen auf die Prämie.

Versicherungsbeitrag

Die Prämie wird für den vereinbarten Versicherungsschutz geschuldet und richtet sich nach den Kalkulationsgrundlagen des jeweiligen Tarifs.

Eigenbeteiligung

Der Selbstbehalt bestimmt nach den Vertragsbedingungen, welcher Teil bestimmter versicherter Aufwendungen selbst getragen wird.

Weitere Faktoren

Leistungsumfang, Eintrittsalter und weitere tarifliche Rechnungsgrundlagen gehören ebenfalls zur Beitragskalkulation.

Die allgemeinen Grundlagen der Beitragsberechnung werden unter PKV-Beitrag dargestellt.

Vertragliche Regelungen und Grenzen

Welche Kosten auf einen Selbstbehalt angerechnet werden, wann er erneut beginnt und welche Leistungsbereiche betroffen sind, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Für Krankheitskostenversicherungen, die den gesetzlichen Anforderungen an den vorgeschriebenen Krankenversicherungsschutz entsprechen, gilt außerdem eine gesetzliche Begrenzung: Die Wirkung tariflich vereinbarter absoluter und prozentualer Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung darf pro versicherter Person innerhalb eines Kalenderjahres insgesamt 5.000 Euro nicht überschreiten. Für Beihilfeberechtigte gelten entsprechend angepasste Grenzen.

Versicherungsbedingungen

Die konkrete Berechnung und Anwendung des Selbstbehalts richtet sich nach dem jeweiligen Tarif.

Gesetzliche Begrenzung

Für den gesetzlich vorgeschriebenen privaten Krankheitskostenschutz bestehen Höchstgrenzen für die Wirkung bestimmter Selbstbehalte.

Vertragsverlauf

Änderungen eines vereinbarten Selbstbehalts richten sich nach den tariflichen, vertraglichen und gesetzlichen Voraussetzungen des bestehenden Versicherungsverhältnisses.

Weitere Einflussgrößen auf die Beitragskalkulation werden unter Beitragsfaktoren beschrieben.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Formen und Wirkungsweise tariflicher Selbstbehalte, ohne eine bestimmte Höhe der Eigenbeteiligung, einen Tarif oder eine Vertragsänderung zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbehalt in der PKV?

Ein Selbstbehalt ist eine vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. Die versicherte Person trägt einen nach den Tarifbedingungen bestimmten Anteil versicherter Aufwendungen selbst.

Gibt es nur feste jährliche Selbstbehalte?

Nein. Neben festen jährlichen Beträgen können Tarife beispielsweise auch prozentuale oder auf bestimmte Leistungsbereiche bezogene Selbstbehalte vorsehen.

Führt ein höherer Selbstbehalt automatisch zu einem bestimmten niedrigeren Beitrag?

Nein. Der Selbstbehalt ist zwar Bestandteil der Tarifkalkulation, die Beitragshöhe hängt jedoch zusätzlich vom Leistungsumfang und weiteren Kalkulationsmerkmalen des jeweiligen Tarifs ab.

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