Private Krankenversicherung · Tarife
PKV-Basistarif – Leistungen, Zugang und Beitragsgrenzen
Der Basistarif ist ein gesetzlich definierter und brancheneinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherung. Seine Leistungen müssen in Art, Umfang und Höhe mit den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Für den Zugang, die Risikoprüfung und die Beitragshöhe gelten besondere gesetzliche Vorgaben, die den Basistarif von regulären PKV-Tarifen unterscheiden.
Was ist der Basistarif?
Der Basistarif gehört zur privaten Krankenversicherung, unterliegt aber besonderen gesetzlichen Vorgaben. Private Krankenversicherungsunternehmen, die entsprechende Krankheitskostenvollversicherungen anbieten, müssen auch einen Basistarif bereitstellen.
Der Basistarif ist brancheneinheitlich ausgestaltet. Dadurch unterscheidet er sich von regulären PKV-Tarifen, deren Leistungsumfang und Tarifstruktur stärker vom jeweiligen Versicherungsunternehmen und Vertrag abhängen können.
Gesetzlich definiert
Leistungsrahmen, Zugang und wesentliche Beitragsregeln des Basistarifs werden durch gesetzliche Vorgaben bestimmt.
Brancheneinheitlich
Der Basistarif folgt einem einheitlichen gesetzlichen Rahmen und ist damit anders aufgebaut als frei gestaltete reguläre PKV-Tarife.
Teil der PKV
Auch im Basistarif besteht ein privatrechtlicher Versicherungsvertrag mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen.
Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Tarifformen finden Sie unter PKV-Tarife.
Welche Leistungen umfasst der Basistarif?
Die Vertragsleistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe mit den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Vergleichbar bedeutet dabei nicht, dass private und gesetzliche Krankenversicherung in ihrer rechtlichen und vertraglichen Struktur identisch sind.
Welche Leistungen im Einzelnen vorgesehen sind und nach welchen Bedingungen sie erbracht werden, ergibt sich aus dem gesetzlich vorgegebenen Leistungsrahmen und den Versicherungsbedingungen des Basistarifs.
Ambulante Versorgung
Der Basistarif umfasst einen gesetzlich vorgegebenen Rahmen für ambulante medizinische Leistungen.
Stationäre Versorgung
Auch Krankenhausleistungen gehören innerhalb der geltenden Bedingungen zum Versicherungsschutz des Basistarifs.
Vergleichbarer Leistungsrahmen
Die Leistungen müssen mit den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein, ohne dass beide Versicherungssysteme dadurch identisch werden.
Die allgemeinen Leistungsbereiche der privaten Krankenversicherung werden unter PKV-Leistungen dargestellt.
Wer hat Zugang zum Basistarif?
Der Basistarif ist nicht uneingeschränkt für jede Person und jede Vertragssituation geöffnet. Der Zugang richtet sich nach gesetzlich festgelegten Voraussetzungen und hängt unter anderem vom bisherigen Krankenversicherungsstatus und vom Zeitpunkt eines bestehenden PKV-Vertrags ab.
Zu den gesetzlich erfassten Gruppen können beispielsweise bestimmte freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb einer vorgesehenen Wechselmöglichkeit, Personen ohne anderweitigen Krankenversicherungsschutz, die dem privaten System zuzuordnen sind, Beihilfeberechtigte sowie bestimmte bereits privat Krankenversicherte gehören.
Gesetzlich definierter Zugang
Ob ein Aufnahmeanspruch besteht, richtet sich nach den für die jeweilige Personengruppe geltenden gesetzlichen Voraussetzungen.
Bestehende PKV-Verträge
Für bereits privat Krankenversicherte können je nach Beginn und Ausgestaltung des bestehenden Vertrags unterschiedliche Regelungen gelten.
Beihilfeberechtigte
Für Beihilfeberechtigte ist eine besondere Variante vorgesehen, bei der der Versicherungsschutz auf die Ergänzung der Beihilfe ausgerichtet ist.
Die Unterschiede zwischen regulärer Vertragsannahme und gesetzlich besonders geregelten Aufnahmeansprüchen werden unter Aufnahmebedingungen beschrieben.
Wie sind Beiträge und Gesundheitsrisiken geregelt?
Für den Basistarif gelten besondere Beitragsregeln. Der Beitrag darf eine gesetzlich bestimmte Obergrenze nicht überschreiten, die an den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt ist. Da sich diese Rechengrößen verändern können, wird auf dieser Seite bewusst kein dauerhaft feststehender Eurobetrag genannt.
Besteht Hilfebedürftigkeit oder würde sie allein durch die Beitragszahlung entstehen, sieht das Gesetz unter den entsprechenden Voraussetzungen eine Halbierung des Beitrags vor.
Auch gesundheitliche Risiken werden im Basistarif anders behandelt als bei regulären PKV-Tarifen. Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darf nicht zu einem individuellen Risikozuschlag oder zu einem Leistungsausschluss aufgrund dieses Risikos führen.
Beitragsobergrenze
Der Beitrag des Basistarifs ist gesetzlich nach oben begrenzt und an Rechengrößen der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt.
Hilfebedürftigkeit
Für gesetzlich festgestellte Hilfebedürftigkeit bestehen besondere Regelungen zur Reduzierung des Beitrags.
Gesundheitsrisiko
Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko führt im Basistarif nicht zu einem individuellen Risikozuschlag oder zu einem entsprechenden Leistungsausschluss.
Weitere Informationen zur Beitragsstruktur der privaten Krankenversicherung finden Sie unter PKV-Beitrag.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Leistungsrahmen, Zugang und Beitragsregeln des Basistarifs, ohne eine bestimmte Versicherungsform, einen Tarifwechsel oder einen Vertragsabschluss zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was ist der Basistarif in der PKV?
Der Basistarif ist ein gesetzlich definierter und brancheneinheitlicher Tarif der privaten Krankenversicherung. Seine Leistungen müssen mit den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein.
Kann jeder in den Basistarif wechseln?
Nein. Der Zugang zum Basistarif richtet sich nach gesetzlich festgelegten Voraussetzungen. Welche Regelung gilt, hängt unter anderem vom bisherigen Versicherungsstatus und bei bereits privat Versicherten vom bestehenden Vertrag ab.
Gibt es im Basistarif Risikozuschläge wegen Vorerkrankungen?
Nein. Ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darf im Basistarif nicht zu einem individuellen Risikozuschlag oder zu einem Leistungsausschluss aufgrund dieses Risikos führen.