Beitragssystem

Wie funktioniert das PKV-Beitragssystem?

Bei der privaten Krankenversicherung wird die vertragliche Prämie nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens berechnet. Maßgeblich sind vielmehr der jeweilige Tarif, der vereinbarte Leistungsumfang und die für diesen Tarif geltenden versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen.

Für die substitutive Krankenversicherung schreibt § 146 VAG vor, dass die Prämien auf versicherungsmathematischer Grundlage unter Verwendung von Wahrscheinlichkeitstafeln und weiteren statistischen Daten berechnet werden. Dazu gehören unter anderem Annahmen zur Krankheitsgefahr, Sterblichkeit, Altersabhängigkeit des Risikos, Stornowahrscheinlichkeit sowie Sicherheits- und weitere Zuschläge.

Keine Einkommensberechnung

Die vertragliche PKV-Prämie wird nicht als bestimmter Prozentsatz des Einkommens berechnet.

Tarifbezogene Kalkulation

Versicherte eines Tarifs werden auf Grundlage der für diesen Tarif geltenden versicherungsmathematischen und statistischen Annahmen kalkuliert.

Langfristiges System

Bei entsprechend kalkulierten Tarifen werden auch Alterungsrückstellungen in die langfristige Beitragskalkulation einbezogen.

Die allgemeinen Grundlagen der Beitragshöhe werden unter PKV-Beitrag näher dargestellt.

Welche Faktoren fließen in die Kalkulation ein?

Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung enthält detaillierte Vorgaben zu den Rechnungsgrundlagen. Dazu gehören unter anderem Rechnungszins, Ausscheideordnung, sogenannte Kopfschäden, Sicherheitszuschlag und weitere Zuschläge.

Bei Vertragsbeginn können zusätzlich persönliche Merkmale relevant sein. Dazu gehören insbesondere das Eintrittsalter sowie – soweit eine Risikoprüfung vorgesehen ist – die vom Versicherer abgefragten Gesundheitsangaben.

Leistungsumfang

Welche Leistungen versichert sind und in welchem Umfang sie erstattet werden, gehört zu den wesentlichen Grundlagen des jeweiligen Tarifs.

Eintrittsalter

Das Alter beim Eintritt in den Tarif wird bei der altersabhängigen Prämienkalkulation berücksichtigt.

Gesundheitsangaben

Bei Tarifen mit Risikoprüfung können Gesundheitsangaben für die individuelle Risikobewertung bei Vertragsbeginn relevant sein.

Selbstbeteiligung

Eine vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung ist Bestandteil der Tarifgestaltung und kann sich auf die Höhe der Prämie auswirken.

Weitere Einzelheiten zu den verschiedenen Einflussgrößen finden Sie unter Beitragsfaktoren.

Welche Rolle spielen Alterungsrückstellungen?

Bei der substitutiven Krankenversicherung ist nach § 146 VAG grundsätzlich eine Alterungsrückstellung zu bilden. Sie ist Bestandteil der langfristigen Beitragskalkulation und berücksichtigt, dass sich die erwarteten Versicherungsleistungen über die Lebens- und Vertragsdauer verändern können.

Die Alterungsrückstellung ist dabei kein frei verfügbares persönliches Guthaben. Sie wird nach gesetzlichen und versicherungsmathematischen Vorgaben innerhalb des Versicherungssystems berechnet und verwendet.

Langfristige Kalkulation

Ein Teil des Beitragssystems berücksichtigt bereits die über die Vertragsdauer erwartete Entwicklung der Versicherungsleistungen.

Gleiche Rechnungsgrundlagen

Für die Berechnung von Prämie und Alterungsrückstellung sind nach der KVAV grundsätzlich dieselben Rechnungsgrundlagen zu verwenden.

Keine Beitragsgarantie

Alterungsrückstellungen verhindern nicht, dass sich Beiträge bei veränderten Kalkulationsgrundlagen unter den gesetzlichen Voraussetzungen anpassen können.

Die Funktion und die gesetzlichen Regeln werden unter Alterungsrückstellungen ausführlicher beschrieben.

Wie können sich Beiträge später verändern?

Die ursprüngliche Beitragskalkulation bei Vertragsbeginn und eine spätere Beitragsanpassung sind voneinander zu unterscheiden. Ein bestehender Beitrag wird nicht allein deshalb neu festgesetzt, weil die versicherte Person älter wird oder während der Vertragslaufzeit erkrankt.

§ 203 VVG erlaubt unter den dort genannten Voraussetzungen eine Neufestsetzung der Prämie, wenn sich eine für die Prämienkalkulation maßgebliche Rechnungsgrundlage nicht nur vorübergehend verändert. Die technischen Berechnungsgrundlagen müssen dabei durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft werden.

Erstkalkulation

Bei Vertragsbeginn werden Tarif, Eintrittsalter, Rechnungsgrundlagen und gegebenenfalls die individuelle Risikobewertung berücksichtigt.

Spätere Überprüfung

Während der Vertragslaufzeit gelten gesetzlich geregelte Verfahren zur Überprüfung der für den Tarif maßgeblichen Kalkulationsgrundlagen.

Beitragsanpassung

Eine Änderung der Prämie setzt die dafür vorgesehenen gesetzlichen und versicherungsmathematischen Voraussetzungen voraus.

Wie sich diese Prüf- und Anpassungsmechanismen im Zeitverlauf auswirken können, wird unter Tarifentwicklung beschrieben.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben das Beitragssystem, die Kalkulationsgrundlagen und gesetzliche Anpassungsverfahren, ohne eine bestimmte Beitragshöhe, einen Tarif oder eine Vertragsänderung zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Wie funktioniert das Beitragssystem der PKV?

Die PKV-Prämie wird auf Grundlage des jeweiligen Tarifs und versicherungsmathematischer Rechnungsgrundlagen kalkuliert. Bei entsprechend kalkulierten Tarifen werden außerdem Alterungsrückstellungen berücksichtigt.

Ist der PKV-Beitrag vom Einkommen abhängig?

Nein. Die vertragliche PKV-Prämie wird nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens berechnet. Maßgeblich sind die Kalkulationsgrundlagen des jeweiligen Versicherungstarifs.

Wird der PKV-Beitrag individuell oder für einen Tarif kalkuliert?

Beides ist zu unterscheiden. Die versicherungsmathematische Kalkulation erfolgt auf Grundlage des jeweiligen Tarifs und seiner Rechnungsgrundlagen. Bei Vertragsbeginn können zugleich persönliche Merkmale wie Eintrittsalter und bei entsprechender Risikoprüfung Gesundheitsangaben für den individuellen Vertrag relevant sein.

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