Private Krankenversicherung · Beitrag
Alterungsrückstellungen in der PKV – Beitrag, Zweck und Übertragungswert
Alterungsrückstellungen sind ein Bestandteil der langfristigen Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Sie werden bei entsprechend kalkulierten Tarifen gebildet, um die mit zunehmendem Alter erwartete Entwicklung der Versicherungsleistungen innerhalb des Beitragssystems zu berücksichtigen. Alterungsrückstellungen sind kein frei verfügbares persönliches Sparguthaben. Für ihre Bildung, Anrechnung und teilweise Übertragung gelten gesetzliche Vorschriften.
Was sind Alterungsrückstellungen?
Alterungsrückstellungen sind versicherungstechnische Rückstellungen innerhalb der privaten Krankenversicherung. Für substitutive Krankenversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung betrieben werden, schreibt das Versicherungsaufsichtsrecht die Bildung von Alterungsrückstellungen vor.
Die Kalkulation berücksichtigt, dass die durchschnittlichen Versicherungsleistungen mit zunehmendem Alter anders verlaufen können als in jüngeren Jahren. Ein Teil der langfristigen Beitragskalkulation dient deshalb dazu, diese Entwicklung über die Versicherungsdauer zu berücksichtigen.
Versicherungstechnische Rückstellung
Alterungsrückstellungen sind Bestandteil der Kalkulation des Versicherungsunternehmens und werden nach versicherungsmathematischen Vorgaben berechnet.
Langfristige Kalkulation
Die Rückstellungen berücksichtigen den über die Vertragsdauer erwarteten Verlauf der Versicherungsleistungen.
Kein persönliches Sparkonto
Die Alterungsrückstellung ist kein frei verfügbares Guthaben, über das die versicherte Person nach Belieben verfügen kann.
Wie die verschiedenen Bestandteile der PKV-Prämie zusammenwirken, wird unter PKV-Beitrag näher beschrieben.
Welche Funktion haben Alterungsrückstellungen?
Alterungsrückstellungen sollen innerhalb der langfristigen Tarifkalkulation berücksichtigen, dass sich der erwartete Leistungsbedarf mit zunehmendem Alter verändert. Dadurch wird ein Teil der für spätere Versicherungsjahre erwarteten Aufwendungen bereits in der Kalkulation früherer Versicherungsjahre berücksichtigt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass der Beitrag eines bestehenden Tarifs dauerhaft unverändert bleiben muss. Veränderungen der maßgeblichen Rechnungsgrundlagen können unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu Beitragsanpassungen führen.
Altersabhängige Leistungsentwicklung
Die Kalkulation berücksichtigt, dass sich die erwarteten Versicherungsleistungen über die Lebens- und Vertragsdauer verändern können.
Rechnungsgrundlagen
Alterungsrückstellungen werden nach gesetzlichen und versicherungsmathematischen Vorgaben auf Grundlage des jeweiligen Tarifs berechnet.
Keine Beitragsgarantie
Die Bildung von Alterungsrückstellungen schließt spätere Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Kalkulationsgrundlagen nicht aus.
Weitere Faktoren der Beitragskalkulation werden unter Beitragsfaktoren dargestellt.
Was geschieht bei einem Tarif- oder Anbieterwechsel?
Für Alterungsrückstellungen ist entscheidend, ob innerhalb desselben Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif gewechselt oder ein neuer Vertrag bei einem anderen privaten Krankenversicherer abgeschlossen wird.
Interner Tarifwechsel
Bei einem Wechsel in einen Tarif desselben Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz werden die aus dem Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.
Anrechnung im neuen Tarif
Die dem Versicherten kalkulatorisch zugerechnete Alterungsrückstellung wird bei einem internen Tarifwechsel nach den Vorgaben der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung prämienmindernd angerechnet.
Wechsel des Versicherers
Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen gelten besondere Vorschriften zum Übertragungswert. Dabei wird nicht automatisch die gesamte vorhandene Alterungsrückstellung an den neuen Versicherer übertragen.
Für Verträge, die nicht vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, sieht das Versicherungsaufsichtsrecht beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer die Mitgabe des Übertragungswerts desjenigen Teils vor, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen. Für ältere Verträge gelten andere gesetzliche Regelungen.
Weitere Informationen zum Wechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens finden Sie unter Tarifwechsel.
Die Unterschiede beim Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen werden unter Anbieterwechsel beschrieben.
Gesetzliche Grundlagen und Verfügbarkeit
Die Bildung und Berechnung von Alterungsrückstellungen ist gesetzlich und aufsichtsrechtlich geregelt. § 146 VAG schreibt für die substitutive Krankenversicherung unter anderem die Bildung einer Alterungsrückstellung vor. Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung enthält weitere Vorgaben zur Berechnung und zur Anrechnung bei Tarifwechseln.
Alterungsrückstellungen sind dabei nicht mit einem persönlichen Kapitalanlagekonto gleichzusetzen. Die versicherte Person kann die kalkulatorisch zugerechnete Rückstellung nicht frei entnehmen oder sich bei einer gewöhnlichen Vertragsbeendigung nach Belieben auszahlen lassen.
Gesetzliche Bildung
Für entsprechend ausgestaltete substitutive Krankenversicherungstarife ist die Bildung von Alterungsrückstellungen Bestandteil des gesetzlichen Kalkulationssystems.
Zweckgebundene Verwendung
Die Rückstellung dient der versicherungsmathematischen Beitragskalkulation und wird nach den dafür geltenden gesetzlichen Regelungen verwendet.
Übertragungswert
Bei bestimmten Versichererwechseln kann ein gesetzlich definierter Übertragungswert auf das neue Versicherungsunternehmen übertragen werden.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben die Funktion und gesetzlichen Grundlagen von Alterungsrückstellungen, ohne einen Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder eine bestimmte Vertragsgestaltung zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was sind Alterungsrückstellungen in der PKV?
Alterungsrückstellungen sind versicherungstechnische Rückstellungen innerhalb der langfristigen Beitragskalkulation. Sie berücksichtigen die Entwicklung der erwarteten Versicherungsleistungen über die Vertragsdauer.
Sind Alterungsrückstellungen ein persönliches Sparguthaben?
Nein. Alterungsrückstellungen sind kein frei verfügbares persönliches Guthaben. Ihre Berechnung, Anrechnung und Verwendung richten sich nach gesetzlichen und versicherungsmathematischen Vorgaben.
Was geschieht mit Alterungsrückstellungen bei einem Versichererwechsel?
Bei einem Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen gelten besondere gesetzliche Vorschriften zum Übertragungswert. Dabei wird nicht automatisch die gesamte Alterungsrückstellung übertragen. Für bestimmte neuere Verträge wird insbesondere der Teil berücksichtigt, dessen Leistungen dem Basistarif entsprechen.