Private Krankenversicherung · Beitrag
PKV-Beitragsfaktoren – Was die Beitragshöhe beeinflusst
Die Beiträge einer privaten Krankenversicherung werden nach versicherungsmathematischen Grundlagen kalkuliert. Dabei spielen unter anderem der gewählte Versicherungsschutz, das Eintrittsalter sowie tarifliche Rechnungsgrundlagen eine Rolle. Gesundheitsangaben können bei Vertragsbeginn Einfluss auf die Risikobewertung haben. Von diesen Faktoren der Erstkalkulation sind spätere Beitragsanpassungen während eines bestehenden Vertrags zu unterscheiden.
Wie werden PKV-Beiträge kalkuliert?
In der privaten Krankenversicherung wird die Prämie nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens berechnet. Für nach Art der Lebensversicherung kalkulierte Tarife gelten versicherungsmathematische Vorgaben, bei denen der jeweilige Tarif, das Alter und weitere Rechnungsgrundlagen berücksichtigt werden.
Die Krankenversicherungsaufsichtsverordnung nennt als Rechnungsgrundlagen unter anderem Rechnungszins, Ausscheideordnung, erwartete Versicherungsleistungen, Sicherheitszuschläge und weitere kalkulatorische Zuschläge.
Tarif
Die vereinbarten Leistungen und die Struktur des jeweiligen Tarifs gehören zu den Grundlagen der Beitragskalkulation.
Eintrittsalter
Bei der Kalkulation des Versicherungsschutzes wird das Alter beim Eintritt in den jeweiligen Tarif berücksichtigt.
Rechnungsgrundlagen
Für die Kalkulation werden versicherungsmathematische und statistische Grundlagen verwendet, die gesetzlich näher geregelt sind.
Die allgemeinen Zusammenhänge des Beitragssystems werden unter PKV-Beitrag näher beschrieben.
Persönliche Merkmale bei Vertragsbeginn
Bei Beginn eines privaten Krankenversicherungsvertrags können personenbezogene Merkmale für die Kalkulation oder Risikobewertung relevant sein. Dabei ist zwischen der tariflichen Grundkalkulation und einer individuellen Risikoprüfung zu unterscheiden.
Eintrittsalter
Das Eintrittsalter gehört zu den Merkmalen, die bei der altersabhängigen Prämienkalkulation berücksichtigt werden.
Gesundheitsangaben
Bei Tarifen mit Risikoprüfung können die vom Versicherer gestellten Gesundheitsfragen für die Bewertung des individuellen Versicherungsrisikos relevant sein.
Risikozuschlag
Außerhalb gesetzlich besonders geregelter Tarife kann bei einem erhöhten Risiko unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Risikozuschlag oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden.
Weitere Informationen zum Alter bei Vertragsbeginn finden Sie unter PKV-Einstiegsalter.
Die Bedeutung der Angaben im Antragsverfahren wird unter Gesundheitsangaben beschrieben.
Tarif und versicherungsmathematische Grundlagen
Neben den Merkmalen bei Vertragsbeginn wird der Beitrag wesentlich durch die Struktur des gewählten Tarifs und die dafür verwendeten Rechnungsgrundlagen bestimmt.
Zu den gesetzlich beschriebenen Rechnungsgrundlagen gehören unter anderem erwartete Versicherungsleistungen, Sterbe- und sonstige Ausscheidewahrscheinlichkeiten, der Rechnungszins sowie Sicherheits- und weitere Zuschläge. Für Prämien und Alterungsrückstellungen sind dabei die jeweils maßgeblichen versicherungsmathematischen Grundlagen anzuwenden.
Leistungsumfang
Welche medizinischen Leistungen versichert sind und in welchem Umfang sie erstattet werden, gehört zur tariflichen Kalkulation.
Selbstbeteiligung
Eine tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung beeinflusst die Verteilung der versicherten Kosten zwischen Versicherer und versicherter Person und ist Bestandteil der Tarifgestaltung.
Alterungsrückstellungen
Bei entsprechend kalkulierten Krankenversicherungstarifen werden Alterungsrückstellungen gebildet und in die langfristige Beitragskalkulation einbezogen.
Weitere Informationen zur langfristigen Kalkulation finden Sie unter Alterungsrückstellungen.
Beitragsfaktoren im Vertragsverlauf
Die Faktoren bei Abschluss eines Versicherungsvertrags sind von späteren Beitragsanpassungen zu unterscheiden. Ein bestehender PKV-Beitrag wird nicht allein deshalb neu festgesetzt, weil eine versicherte Person ein weiteres Lebensjahr erreicht oder während der Vertragslaufzeit erkrankt.
Für eine Beitragsanpassung in einer nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Krankenversicherung gelten gesetzliche Voraussetzungen. § 203 VVG nennt als maßgebliche Rechnungsgrundlagen für die Prüfung einer Anpassung insbesondere die Versicherungsleistungen und die Sterbewahrscheinlichkeiten.
Versicherungsleistungen
Verändert sich die tatsächliche Entwicklung der Versicherungsleistungen gegenüber den kalkulierten Grundlagen in rechtlich relevanter Weise, kann dies für eine Beitragsüberprüfung von Bedeutung sein.
Sterbewahrscheinlichkeiten
Auch Veränderungen der für die Kalkulation maßgeblichen Sterbewahrscheinlichkeiten gehören zu den gesetzlich genannten Grundlagen einer Beitragsüberprüfung.
Treuhänderprüfung
Prämienänderungen in der entsprechend kalkulierten privaten Krankenversicherung unterliegen den gesetzlichen Prüf- und Zustimmungsvorgaben für einen unabhängigen Treuhänder.
Beitragsanpassungen erfolgen damit nach anderen Regeln als die ursprüngliche Festlegung des Beitrags bei Vertragsbeginn. Die konkrete Beitragsentwicklung ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den gesetzlichen Kalkulations- und Anpassungsvorschriften.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Grundlagen der Beitragskalkulation und Beitragsanpassung, ohne einen bestimmten Tarif, eine Beitragshöhe oder eine Vertragsänderung zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Welche Faktoren beeinflussen den PKV-Beitrag bei Vertragsbeginn?
Zu den relevanten Merkmalen können insbesondere Tarif und Leistungsumfang, Eintrittsalter sowie bei einer vorgesehenen Risikoprüfung Gesundheitsangaben gehören. Hinzu kommen die versicherungsmathematischen Rechnungsgrundlagen des Tarifs.
Wird der PKV-Beitrag nach dem Einkommen berechnet?
Nein. Die private Krankenversicherung berechnet ihre vertragliche Prämie nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens, sondern nach den für den jeweiligen Tarif geltenden versicherungsmathematischen Grundlagen.
Steigt der PKV-Beitrag automatisch jedes Jahr mit dem Alter?
Nein. Das Eintrittsalter ist für die ursprüngliche Kalkulation relevant. Spätere Beitragsanpassungen eines bestehenden Vertrags richten sich nach den dafür geltenden gesetzlichen und versicherungsmathematischen Voraussetzungen und nicht allein danach, dass die versicherte Person älter wird.