Selbstbeteiligung

Was bedeutet Selbstbeteiligung?

Eine Selbstbeteiligung ist ein vertraglich vereinbarter Anteil an versicherten Krankheitskosten, den die versicherte Person entsprechend den Tarifbedingungen selbst trägt. Erst darüber hinaus oder nach Anwendung der jeweiligen Kostenbeteiligungsregel erfolgt die tarifliche Erstattung durch den Versicherer.

In der privaten Krankenversicherung werden die Begriffe Selbstbeteiligung und Selbstbehalt häufig für vergleichbare Regelungen verwendet. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung, sondern wie die Kostenbeteiligung im jeweiligen Tarif konkret ausgestaltet ist.

Eigenanteil

Ein vertraglich bestimmter Teil versicherter Aufwendungen wird von der versicherten Person selbst getragen.

Tarifabhängig

Höhe, Berechnung und Anwendungsbereich der Selbstbeteiligung ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Keine einheitliche Ausgestaltung

Private Krankenversicherungstarife können unterschiedliche Modelle der Kostenbeteiligung vorsehen.

Die tariflichen Formen und die vertragliche Ausgestaltung werden auf der Seite Selbstbehalt näher beschrieben.

Welche Formen der Selbstbeteiligung gibt es?

Eine Selbstbeteiligung kann je nach Tarif auf unterschiedliche Weise ausgestaltet sein. Möglich sind feste Beträge, prozentuale Beteiligungen oder Regelungen, die nur bestimmte Leistungsbereiche betreffen.

Fester Betrag

Ein Tarif kann einen festen Betrag vorsehen, bis zu dessen Höhe versicherte Aufwendungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums selbst getragen werden.

Prozentuale Beteiligung

Bei einer prozentualen Selbstbeteiligung wird ein vertraglich bestimmter Anteil der jeweiligen erstattungsfähigen Kosten selbst übernommen.

Leistungsbezogene Regelung

Kostenbeteiligungen können auch nur für bestimmte Leistungsbereiche oder nach besonderen tariflichen Voraussetzungen vorgesehen sein.

Welche Tarifmerkmale darüber hinaus eine Rolle spielen können, wird unter PKV-Tarife dargestellt.

Zusammenhang mit dem PKV-Beitrag

Die Selbstbeteiligung ist Bestandteil der tariflichen Kalkulation. Tarife mit unterschiedlichen Formen oder Höhen der Kostenbeteiligung können deshalb unterschiedliche Versicherungsbeiträge aufweisen.

Selbstbeteiligung und Versicherungsbeitrag sind dabei voneinander zu unterscheiden. Der Beitrag ist die vertraglich geschuldete Prämie für den Versicherungsschutz. Die Selbstbeteiligung entsteht dagegen nach Maßgabe des Tarifs bei der Inanspruchnahme versicherter Leistungen.

Versicherungsbeitrag

Der Beitrag wird für den vereinbarten Versicherungsschutz unabhängig davon geschuldet, ob im jeweiligen Zeitraum Leistungen in Anspruch genommen werden.

Selbstbeteiligung

Die tatsächliche Eigenbelastung richtet sich nach der tariflichen Regelung und den im jeweiligen Zeitraum anfallenden versicherten Aufwendungen.

Tarifkalkulation

Unterschiedliche Selbstbeteiligungen können Bestandteil unterschiedlich kalkulierter Tarifvarianten sein.

Weitere Informationen zur Beitragsstruktur finden Sie unter PKV-Beitrag.

Eigenkosten und gesetzliche Grenzen

Die tatsächlichen Eigenkosten aufgrund einer Selbstbeteiligung hängen davon ab, welche versicherten Leistungen in Anspruch genommen werden und welche Kostenbeteiligung der Tarif dafür vorsieht. Deshalb sind vertraglich möglicher Eigenanteil und tatsächlich entstehende Eigenkosten voneinander zu unterscheiden.

Für eine private Krankheitskostenversicherung, die der gesetzlichen Versicherungspflicht nach § 193 Absatz 3 VVG genügt, enthält das Versicherungsvertragsgesetz außerdem eine Begrenzung: Die für tariflich vorgesehene ambulante und stationäre Heilbehandlung vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte dürfen je versicherter Person eine betragsmäßige Auswirkung von 5.000 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreiten.

Vertraglicher Rahmen

Entscheidend für die Kostenbeteiligung sind die Regelungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Tatsächliche Eigenkosten

Wie stark sich eine Selbstbeteiligung tatsächlich auswirkt, hängt auch von der jeweiligen Leistungsinanspruchnahme ab.

Gesetzlicher Rahmen

Für Krankheitskostenversicherungen im Sinne des § 193 Absatz 3 VVG gelten gesetzliche Anforderungen an die maximale Wirkung tariflicher Selbstbehalte.

Weitere Faktoren der Beitragskalkulation werden unter Beitragsfaktoren beschrieben.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben tarifliche Kostenbeteiligungen und deren Zusammenhang mit Versicherungsbeiträgen, ohne eine bestimmte Höhe der Selbstbeteiligung oder einen Tarif zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der PKV?

Eine Selbstbeteiligung ist eine vertraglich vereinbarte Kostenbeteiligung. Die versicherte Person trägt einen nach den Tarifbedingungen bestimmten Anteil versicherter Aufwendungen selbst.

Sind Selbstbeteiligung und Selbstbehalt dasselbe?

Die Begriffe werden in der privaten Krankenversicherung häufig für vergleichbare Formen der Kostenbeteiligung verwendet. Welche finanzielle Wirkung besteht, ergibt sich aus der konkreten tariflichen Regelung.

Ist die Selbstbeteiligung Teil des monatlichen PKV-Beitrags?

Nein. Versicherungsbeitrag und Selbstbeteiligung sind unterschiedliche Kostenbestandteile. Der Beitrag ist die vertraglich geschuldete Versicherungsprämie, während eine Selbstbeteiligung entsprechend den Tarifbedingungen bei versicherten Aufwendungen wirksam wird.

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