Private Krankenversicherung für Beamte
Beamte profitieren in der privaten Krankenversicherung (PKV) von der Kombination aus individueller Tarifwahl und Beihilfeleistungen des Dienstherrn. Die PKV ermöglicht abgestimmte Tarife, die den nicht durch die Beihilfe gedeckten Anteil absichern.
1. Grundlagen der PKV für Beamte
- Beamte erhalten Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten übernimmt.
- Die PKV ergänzt die Beihilfe durch spezielle Beamtentarife.
- Der individuelle Restkostenanteil kann flexibel abgesichert werden.
- Tarife können an die jeweilige Lebens- und Dienstsituation angepasst werden.
Hinweis: Die Tarifwahl richtet sich nach dem Beihilfesatz des jeweiligen Dienstherrn.
2. Wichtige Leistungen für Beamte
- Ambulante Versorgung: flexible Leistungswahl im ambulanten Bereich.
- Stationäre Leistungen: wählbare Versorgungsstufen im Krankenhaus.
- Zahnleistungen: gestaffelte Leistungsmodelle gemäß Tarif.
- Beamtentarife: speziell auf die Beihilfe abgestimmte Tarifkombinationen.
- Optionstarife: ermöglichen zukünftige Anpassungen innerhalb des Anbieters.
3. Für welche Beamten eignet sich die PKV?
- Beamte auf Probe: mit Anspruch auf Beihilfe und ergänzende Absicherung.
- Beamte auf Lebenszeit: die langfristige Versorgungssicherheit wünschen.
- Beamtenanwärter: mit spezifischen Tarifen für den Ausbildungszeitraum.
- Familien mit Beihilfeanspruch: zur abgestimmten Absicherung aller Angehörigen.
- Beihilfeberechtigte Personen: die einen passgenauen Restkostentarif benötigen.
4. Beitragsthemen für Beamte
- Die Beitragshöhe hängt vom gewählten Restkostentarif ab.
- Beihilfeberechtigte benötigen nur eine Teilabsicherung.
- Leistungsumfang und Tarifstruktur beeinflussen die langfristigen Kosten.
- Selbstbeteiligungen können je nach Tarif individuell gewählt werden.
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Häufige Fragen zur PKV für Beamte
Warum wählen Beamte häufig die PKV?
Weil die PKV gezielt den nicht durch die Beihilfe abgedeckten Anteil absichert.
Welche Kosten übernimmt die Beihilfe?
Die Beihilfe übernimmt je nach Dienstherr einen festgelegten Anteil der Krankheitskosten.
Brauchen Beamte eine Vollversicherung?
Nein. Beamte benötigen in der Regel einen Restkostentarif, der zur Beihilfe passt.