Private Krankenversicherung · Wechsel
Tarifwechsel in der PKV – Rechte, Leistungen und Vertragsgrundlagen
Ein Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung bezeichnet den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherungsunternehmens. Der Versicherer bleibt dabei unverändert. Für Tarife mit gleichartigem Versicherungsschutz regelt § 204 VVG die Anrechnung erworbener Rechte und der Alterungsrückstellung. Besondere Regelungen gelten, wenn der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen enthält.
Was ist ein PKV-Tarifwechsel?
Bei einem internen Tarifwechsel bleibt das bestehende Versicherungsverhältnis beim bisherigen privaten Krankenversicherungsunternehmen bestehen. Geändert wird der Tarif und damit können sich Leistungen, Selbstbehalt, Beitrag und weitere Vertragsmerkmale verändern.
Der Tarifwechsel ist deshalb von einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen zu unterscheiden. Beim internen Wechsel entsteht kein Versicherungsverhältnis mit einem neuen Anbieter.
Gleicher Versicherer
Das Versicherungsunternehmen bleibt beim internen Tarifwechsel unverändert.
Anderer Tarif
Der Versicherungsschutz wird nach den Bedingungen des neuen Tarifs innerhalb desselben Unternehmens fortgeführt.
Veränderte Tarifmerkmale
Leistungsumfang, Selbstbehalt und Beitrag können sich durch den Wechsel in einen anderen Tarif verändern.
Die Betrachtung bestehender Tarifmerkmale ohne unmittelbare Vertragsänderung wird unter PKV-Tarifprüfung beschrieben.
Welche Rechte bestehen beim Tarifwechsel?
§ 204 VVG regelt für bestehende private Krankenversicherungsverhältnisse den Wechsel in andere Tarife des bisherigen Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz.
Dabei sind die aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen. Die Alterungsrückstellung wird bei einem solchen internen Wechsel damit anders behandelt als bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherungsunternehmen.
Gleichartiger Versicherungsschutz
Das gesetzliche Tarifwechselrecht bezieht sich auf andere Tarife desselben Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz.
Erworbene Rechte
Die aus dem bestehenden Versicherungsvertrag erworbenen Rechte werden nach den gesetzlichen Vorgaben beim Tarifwechsel berücksichtigt.
Alterungsrückstellung
Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz wird die dem Versicherten kalkulatorisch zugerechnete Alterungsrückstellung nach den dafür geltenden Vorschriften angerechnet.
Weitere Grundlagen zu Wechselvorgängen innerhalb der privaten Krankenversicherung finden Sie unter PKV-Wechselprozess.
Was gilt bei höheren oder zusätzlichen Leistungen?
Enthält der gewünschte Tarif Leistungen, die höher oder umfassender sind als im bisherigen Tarif, gelten für diese Mehrleistungen besondere gesetzliche Regelungen.
Nach § 204 VVG kann der Versicherer für solche Mehrleistungen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen. Diese Regelungen beziehen sich auf den zusätzlichen Leistungsumfang und nicht pauschal auf den bereits bestehenden gleichartigen Versicherungsschutz.
Mehrleistungen
Besondere Regelungen können greifen, wenn der neue Tarif einen höheren oder umfassenderen Versicherungsschutz bietet.
Risikozuschlag
Für den zusätzlichen Versicherungsschutz kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Risikozuschlag verlangt werden.
Leistungsausschluss oder Wartezeit
Für Mehrleistungen können nach den gesetzlichen Vorgaben auch ein Leistungsausschluss oder eine Wartezeit relevant sein.
Die genaue Ausgestaltung eines Tarifwechsels hängt davon ab, wie sich bisheriger Tarif und neuer Tarif beim Versicherungsschutz unterscheiden.
Abgrenzung zu anderen Wechselarten
Der interne Tarifwechsel ist nur eine von mehreren unterschiedlichen Wechselkonstellationen innerhalb des Krankenversicherungssystems. Anbieterwechsel und Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung folgen anderen rechtlichen Voraussetzungen.
Tarifwechsel
Der Versicherer bleibt derselbe. Gewechselt wird in einen anderen Tarif des bestehenden Versicherungsunternehmens.
Anbieterwechsel
Beim Anbieterwechsel wird ein Versicherungsvertrag bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen abgeschlossen.
Wechsel in die GKV
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung richtet sich nach den sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft in der GKV.
Weitere Informationen zum Wechsel des Versicherungsunternehmens finden Sie unter Anbieterwechsel.
Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung werden unter PKV-Rückkehr-GKV beschrieben.
Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Tarifstrukturen und gesetzliche Rahmenbedingungen, ohne einen Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder eine bestimmte Vertragsgestaltung zu empfehlen.
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet ein Tarifwechsel in der PKV?
Bei einem Tarifwechsel wird innerhalb desselben privaten Krankenversicherungsunternehmens in einen anderen Tarif gewechselt. Der Versicherer bleibt dabei unverändert.
Was geschieht mit der Alterungsrückstellung beim internen Tarifwechsel?
Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz werden die erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet.
Was gilt, wenn der neue Tarif höhere Leistungen enthält?
Für Leistungen, die höher oder umfassender als im bisherigen Tarif sind, kann der Versicherer nach § 204 VVG einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag und insoweit auch eine Wartezeit verlangen.