PKV-Tarifprüfung

Was ist eine PKV-Tarifprüfung?

Der Begriff PKV-Tarifprüfung bezeichnet kein gesetzlich festgelegtes Verfahren. Gemeint ist die Betrachtung eines bestehenden Versicherungsvertrags und seiner wesentlichen Tarifmerkmale.

Dabei können Leistungen, Beitrag, Selbstbehalt, Erstattungsregeln und weitere Vertragsbedingungen gegenübergestellt werden. Eine solche Prüfung führt für sich allein noch zu keiner Änderung des Versicherungsvertrags.

Bestehender Tarif

Ausgangspunkt sind die aktuellen Versicherungs- und Tarifbedingungen sowie der tatsächlich vereinbarte Leistungsumfang.

Tarifmerkmale

Betrachtet werden können insbesondere Leistungen, Selbstbehalt, Erstattungsgrenzen und die aktuelle Beitragsstruktur.

Keine Vertragsänderung

Eine Prüfung oder Gegenüberstellung verändert den bestehenden Tarif nicht. Eine Vertragsänderung entsteht erst durch einen entsprechenden Tarifwechsel oder eine andere vertragliche Vereinbarung.

Welche unterschiedlichen Tarifstrukturen innerhalb der privaten Krankenversicherung bestehen können, wird unter PKV-Tarife beschrieben.

Welche Tarifmerkmale können geprüft werden?

Bei der Betrachtung eines bestehenden Tarifs können unterschiedliche Vertragsmerkmale berücksichtigt werden. Dazu gehören neben dem Beitrag insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang, Selbstbehalte und besondere Erstattungsregelungen.

Leistungsumfang

Verglichen werden können beispielsweise ambulante und stationäre Leistungen, Arzneimittel, Hilfsmittel oder weitere tariflich vereinbarte Leistungsbereiche.

Selbstbehalt

Unterschiedliche Selbstbehalte können Auswirkungen auf die Eigenbeteiligung im Leistungsfall und auf die Beitragsgestaltung haben.

Beitrag und Bedingungen

Neben dem aktuellen Beitrag können Regelungen zu Erstattungsgrenzen, Leistungsbedingungen und weiteren Vertragsmerkmalen betrachtet werden.

Informationen zu den unterschiedlichen medizinischen Leistungsbereichen finden Sie unter PKV-Leistungen.

Tarifprüfung und Tarifwechselrecht

Von einer Tarifprüfung ist das gesetzliche Tarifwechselrecht zu unterscheiden. Bei einem bestehenden privaten Krankenversicherungsvertrag kann nach § 204 VVG ein Wechsel in andere Tarife des bisherigen Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz verlangt werden.

Dabei werden die aus dem bisherigen Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben angerechnet. Ein interner Tarifwechsel unterscheidet sich damit von einem neuen Versicherungsvertrag bei einem anderen Versicherungsunternehmen.

Gleichartiger Versicherungsschutz

Das gesetzliche Tarifwechselrecht bezieht sich auf andere Tarife des bisherigen Versicherers mit gleichartigem Versicherungsschutz.

Erworbene Rechte

Beim internen Tarifwechsel werden die aus dem bestehenden Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt.

Mehrleistungen

Enthält der neue Tarif höhere oder umfassendere Leistungen, können für diese Mehrleistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen besondere Regelungen zu Risikozuschlag, Wartezeit oder Leistungsausschluss gelten.

Bei einer Prämienerhöhung in der substitutiven Krankenversicherung bestehen gesetzliche Informationspflichten des Versicherers zum Tarifwechsel nach § 204 VVG. Für Versicherte ab 60 Jahren gelten zusätzliche Informationspflichten zu tariflichen Wechselmöglichkeiten.

Die gesetzlichen Grundlagen eines internen Wechsels werden unter Tarifwechsel näher beschrieben.

Abgrenzung zum Anbieterwechsel

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens und ein Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer sind rechtlich und vertraglich unterschiedliche Vorgänge.

Beim Anbieterwechsel wird ein neuer Versicherungsvertrag mit einem anderen Unternehmen abgeschlossen. Dabei gelten andere Regelungen für Gesundheitsprüfung, Vertragsabschluss und die Behandlung von Alterungsrückstellungen als bei einem internen Tarifwechsel.

Tarifprüfung

Der bestehende Versicherungsschutz und mögliche Tarifunterschiede werden betrachtet, ohne dass dadurch bereits eine Vertragsänderung erfolgt.

Interner Tarifwechsel

Das Versicherungsverhältnis bleibt beim bisherigen Unternehmen bestehen und wird auf einen anderen Tarif dieses Versicherers umgestellt.

Anbieterwechsel

Beim Wechsel des Versicherungsunternehmens wird ein neuer Vertrag abgeschlossen. Deshalb gelten andere Voraussetzungen und Folgen als bei einem internen Tarifwechsel.

Weitere Informationen zu den Besonderheiten eines Versichererwechsels finden Sie unter Anbieterwechsel.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben gesetzliche und vertragliche Grundlagen, ohne einzelne Tarife zu bewerten oder eine bestimmte Vertragsänderung zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Was ist eine PKV-Tarifprüfung?

Eine PKV-Tarifprüfung bezeichnet die Betrachtung eines bestehenden Tarifs anhand von Merkmalen wie Leistungen, Selbstbehalt, Beitrag und Vertragsbedingungen. Sie ist kein gesetzlich festgelegtes Verfahren und verändert den Versicherungsvertrag nicht automatisch.

Was passiert mit Alterungsrückstellungen bei einem internen Tarifwechsel?

Beim Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungsunternehmens werden die aus dem bestehenden Vertrag erworbenen Rechte und die Alterungsrückstellung nach den gesetzlichen Vorgaben auf den neuen Tarif angerechnet.

Ist ein Tarifwechsel dasselbe wie ein Anbieterwechsel?

Nein. Beim Tarifwechsel bleibt das Versicherungsverhältnis beim bisherigen Versicherungsunternehmen bestehen. Beim Anbieterwechsel wird dagegen ein neuer Vertrag mit einem anderen Versicherungsunternehmen abgeschlossen.

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