PKV-Leistungen

Grundlagen der PKV-Leistungen

In der privaten Krankenversicherung sind Leistungen nicht gesetzlich festgeschrieben, sondern werden individuell über den Versicherungsvertrag definiert. Maßgeblich sind die jeweiligen Tarifbedingungen, die festlegen, welche medizinischen Leistungen vorgesehen sind und in welcher Form eine Kostenerstattung erfolgen kann.

  • Leistungen vertraglich und tarifabhängig geregelt
  • Unterschiedliche Leistungsniveaus je nach Tarif
  • Erstattungsprinzip statt Sachleistungsprinzip
  • Abgrenzung zur gesetzlichen Krankenversicherung

Ambulante Leistungen

Ambulante Leistungen betreffen medizinische Behandlungen außerhalb eines stationären Aufenthalts. Welche Behandlungen, Untersuchungen und Honorare erstattungsfähig sind, ergibt sich aus dem vereinbarten Tarif und den jeweiligen Regelungen in den Versicherungsbedingungen.

  • Ärztliche Behandlungen und Untersuchungen
  • Diagnostik und therapeutische Maßnahmen
  • Erstattung nach tariflich vereinbarten Sätzen
  • Leistungsgrenzen und Ausschlüsse tarifabhängig

Stationäre Leistungen

Stationäre Leistungen beziehen sich auf medizinische Behandlungen im Krankenhaus. Der Umfang der Kostenübernahme sowie besondere Wahl- oder Zusatzleistungen sind nicht einheitlich geregelt, sondern abhängig vom jeweiligen PKV-Tarif und dessen vertraglicher Ausgestaltung.

  • Kosten für Krankenhausaufenthalte
  • Unterbringungs- und Behandlungsleistungen
  • Abrechnung nach vertraglichen Vereinbarungen
  • Tarifabhängige Leistungsmerkmale

Weitere Leistungsbereiche

Neben ambulanten und stationären Leistungen können PKV-Tarife weitere Leistungsbereiche vorsehen. Dazu zählen beispielsweise Arzneimittel, therapeutische Maßnahmen oder ergänzende medizinische Leistungen. Ob und in welchem Umfang diese Bereiche abgesichert sind, ist tarifabhängig geregelt.

  • Regelungen zu Medikamenten und Arzneimitteln
  • Therapeutische und rehabilitative Leistungen
  • Ergänzende medizinische Versorgungsbereiche
  • Vertraglich definierter Leistungsrahmen

FAQ – Häufige Fragen

Wer legt fest, welche Leistungen die PKV übernimmt?

Die Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Versicherungsvertrag und den jeweiligen Tarifbedingungen. Maßgeblich sind die vertraglichen Regelungen.

Unterscheiden sich PKV-Leistungen je nach Tarif?

Ja, Leistungsumfang und Erstattungslogik können je nach Tarifmodell variieren und sind in den Versicherungsbedingungen konkret festgelegt.

Sind alle medizinischen Leistungen automatisch erstattungsfähig?

Ob eine Leistung erstattet wird, hängt davon ab, ob sie im jeweiligen Tarif vorgesehen ist und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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