PKV-Wechsel

Welche Formen des PKV-Wechsels gibt es?

Der Begriff PKV-Wechsel kann mehrere unterschiedliche Vorgänge bezeichnen. Deshalb ist zunächst entscheidend, ob lediglich der Tarif geändert, das private Versicherungsunternehmen gewechselt oder das Krankenversicherungssystem verlassen beziehungsweise neu gewählt wird.

Die Unterschiede sind erheblich, weil sich je nach Wechselart andere Voraussetzungen für Vertragsabschluss, Gesundheitsprüfung, Alterungsrückstellungen, Leistungen und Versicherungsstatus ergeben können.

Tarifwechsel

Der Versicherer bleibt derselbe, während innerhalb des Unternehmens in einen anderen Tarif gewechselt wird.

Anbieterwechsel

Beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherer wird ein neuer Versicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen.

Systemwechsel

Ein Wechsel zwischen PKV und GKV richtet sich nach dem jeweiligen gesetzlichen Versicherungsstatus und ist nicht jederzeit frei möglich.

Den grundsätzlichen Ablauf verschiedener Wechselkonstellationen beschreibt die Seite PKV-Wechselprozess.

Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer

Bei einem internen Tarifwechsel bleibt das bestehende Versicherungsunternehmen erhalten. Gewechselt wird in einen anderen Tarif desselben Versicherers.

Dabei gelten besondere Regelungen für bereits erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen. Bei einem Wechsel in einen Tarif mit weitergehenden Leistungen können für die zusätzlichen Leistungen weitere Voraussetzungen gelten.

Gleicher Versicherer

Der bestehende Versicherungsvertrag wird innerhalb des bisherigen Versicherungsunternehmens in eine andere Tarifstruktur überführt.

Erworbene Rechte

Für bereits erworbene Rechte und Alterungsrückstellungen bestehen beim internen Tarifwechsel besondere Schutzregelungen.

Mehrleistungen

Enthält der neue Tarif zusätzliche Leistungen, können für diesen erweiterten Teil gesonderte Voraussetzungen gelten.

Die Besonderheiten dieses Vorgangs werden unter Tarifwechsel ausführlicher dargestellt.

Anbieterwechsel innerhalb der PKV

Beim Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen endet der bisherige Versicherungsvertrag und es wird ein neuer Vertrag bei einem anderen Versicherer begründet.

Der neue Versicherer kann bei regulären Tarifen eine eigene Risikoprüfung durchführen. Auch Eintrittsalter, Leistungsumfang und die Kalkulation des neuen Tarifs können sich vom bisherigen Vertrag unterscheiden.

Neuer Vertrag

Der Versicherungsschutz wird bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen neu begründet.

Neue Risikoprüfung

Bei regulären Tarifen können erneut Gesundheitsangaben und eine Risikoprüfung Bestandteil des Antragsverfahrens sein.

Alterungsrückstellungen

Beim Unternehmenswechsel werden Alterungsrückstellungen nicht automatisch vollständig übertragen. Umfang und Übertragungswert richten sich nach den für den jeweiligen Vertrag geltenden Regelungen.

Weitere Informationen zu Neuvertrag, Risikoprüfung und Übertragungswert finden Sie unter Anbieterwechsel.

Wechsel zwischen PKV und GKV

Ein Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Versicherungsstatus. Es besteht deshalb keine jederzeit frei verfügbare Wahlmöglichkeit zwischen beiden Systemen.

Ein Wechsel von der GKV in die PKV kommt insbesondere dann in Betracht, wenn keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Bei Arbeitnehmern kann dabei die maßgebliche Jahresarbeitsentgeltgrenze eine Rolle spielen. Für Selbstständige, Beamte und weitere Personengruppen gelten eigene Regelungen.

Auch die Rückkehr aus der PKV in die GKV setzt entsprechende gesetzliche Voraussetzungen voraus. Eine Änderung der persönlichen oder beruflichen Situation kann zu einer Versicherungspflicht führen. Für ältere Versicherte bestehen zusätzliche Einschränkungen, sodass eine Rückkehr nicht allein durch Kündigung des PKV-Vertrags erreicht werden kann.

GKV zu PKV

Ein Wechsel setzt voraus, dass der gesetzliche Versicherungsstatus privaten Krankenversicherungsschutz ermöglicht.

PKV zu GKV

Eine Rückkehr ist an gesetzlich vorgesehene Voraussetzungen gebunden und kann nicht allein durch eine freie Entscheidung ausgelöst werden.

Versicherungsstatus

Berufliche Tätigkeit, Einkommen, Alter und bisheriger Versicherungsverlauf können für den jeweiligen Status von Bedeutung sein.

Die besonderen Voraussetzungen einer Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung werden unter PKV-Rückkehr in die GKV näher beschrieben.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben unterschiedliche Wechselarten und deren Rahmenbedingungen, ohne einen Tarifwechsel, Anbieterwechsel oder Wechsel des Krankenversicherungssystems zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Welche Formen des PKV-Wechsels gibt es?

Zu unterscheiden sind insbesondere der Tarifwechsel beim bisherigen Versicherer, der Wechsel zu einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen und der Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung.

Ist Tarifwechsel dasselbe wie Anbieterwechsel?

Nein. Bei einem Tarifwechsel bleibt das bisherige Versicherungsunternehmen bestehen. Bei einem Anbieterwechsel wird ein neuer Versicherungsvertrag bei einem anderen privaten Krankenversicherer abgeschlossen.

Kann man jederzeit von der PKV zurück in die GKV wechseln?

Nein. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung setzt einen entsprechenden gesetzlichen Versicherungsstatus voraus. Für bestimmte Personengruppen und insbesondere in höherem Alter bestehen zusätzliche Einschränkungen.

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