Ambulante-Leistungen

Grundlagen ambulanter Leistungen

Ambulante Leistungen umfassen medizinische Behandlungen, die ohne Aufnahme in ein Krankenhaus erfolgen. In der PKV sind diese Leistungen nicht gesetzlich standardisiert, sondern werden über den Versicherungsvertrag und die Tarifbedingungen konkret festgelegt.

  • Behandlungen außerhalb stationärer Aufenthalte
  • Leistungsumfang tarifabhängig geregelt
  • Vertragliche Definition maßgeblich
  • Abgrenzung zu stationären Leistungen

Ärztliche Behandlung und Diagnostik

Zu den ambulanten Leistungen zählen ärztliche Behandlungen sowie diagnostische Maßnahmen wie Untersuchungen und Tests. Welche Leistungen erstattungsfähig sind und in welcher Höhe eine Kostenübernahme erfolgt, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif.

  • Allgemein- und fachärztliche Behandlungen
  • Diagnostische Untersuchungen
  • Tariflich geregelte Honorarsätze
  • Vertraglich definierte Leistungsgrenzen

Therapeutische Maßnahmen

Ambulante therapeutische Maßnahmen können unterschiedliche Behandlungsformen umfassen, die ohne stationären Aufenthalt durchgeführt werden. Ob und in welchem Umfang diese Maßnahmen abgesichert sind, ist tarifabhängig geregelt.

  • Therapeutische Behandlungen im ambulanten Rahmen
  • Leistungsumfang abhängig vom Tarif
  • Vertragliche Voraussetzungen maßgeblich
  • Abrechnung gemäß Versicherungsbedingungen

Erstattung und vertragliche Regelungen

Die Erstattung ambulanter Leistungen erfolgt in der PKV in der Regel nach dem Kostenerstattungsprinzip. Maßgeblich sind die vertraglich vereinbarten Regelungen, die Erstattungssätze und mögliche Begrenzungen festlegen.

  • Kostenerstattungsprinzip statt Sachleistung
  • Tariflich festgelegte Erstattungssätze
  • Rechnungsstellung durch Leistungserbringer
  • Vertragliche Begrenzungen möglich

FAQ – Häufige Fragen

Was zählt zu ambulanten Leistungen?

Ambulante Leistungen sind medizinische Behandlungen und Maßnahmen, die ohne stationären Krankenhausaufenthalt erfolgen.

Sind alle ambulanten Behandlungen erstattungsfähig?

Ob eine Behandlung erstattungsfähig ist, hängt vom vereinbarten Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab.

Wie erfolgt die Erstattung ambulanter Leistungen?

Die Erstattung erfolgt in der Regel nach dem Kostenerstattungsprinzip gemäß den tariflichen und vertraglichen Regelungen.

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