Krankentagegeld

Einordnung des Krankentagegeldes

Das Krankentagegeld ist kein Bestandteil jeder privaten Krankenversicherung, sondern wird als eigenständiger Tarifbaustein vereinbart. Es dient dazu, Einkommenseinbußen bei längerer krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit vertraglich auszugleichen.

PKV-Tarife

Anspruch und Voraussetzungen

Ein Anspruch auf Krankentagegeld entsteht ausschließlich nach Maßgabe der tariflichen Bedingungen und setzt in der Regel eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus. Die konkrete Ausgestaltung ergibt sich aus dem jeweiligen Versicherungsvertrag.

  • Vertraglich vereinbarter Krankentagegeldtarif
  • Festgestellte Arbeitsunfähigkeit
  • Einhaltung der tariflichen Anspruchsvoraussetzungen

PKV-Voraussetzungen

Leistungsbeginn und Leistungsdauer

Der Beginn der Krankentagegeldzahlung ist tariflich geregelt und setzt häufig nach Ablauf eines vertraglich festgelegten Zeitraums ein. Auch die Dauer der Leistungserbringung ist durch die Versicherungsbedingungen begrenzt oder definiert.

  • Tariflich definierter Leistungsbeginn
  • Abhängigkeit vom Status der Arbeitsunfähigkeit
  • Beendigung bei Wegfall der Voraussetzungen

Kostenfaktoren und Tarifmerkmale

Die Kosten des Krankentagegeldes richten sich nach der vereinbarten Tagessatzhöhe sowie nach individuellen Kalkulationsmerkmalen. Maßgeblich sind die tariflichen Regelungen des Versicherungsunternehmens.

  • Höhe des vereinbarten Krankentagegeldes
  • Eintrittsalter und Gesundheitsangaben
  • Tarifliche Kalkulation und Beitragsstruktur

PKV-Beitrag
Beitragsfaktoren

FAQ – Häufige Fragen

Ist Krankentagegeld automatisch in der PKV enthalten?

Nein, Krankentagegeld ist ein eigenständiger Tarifbaustein und muss vertraglich vereinbart sein.

Ab wann wird Krankentagegeld gezahlt?

Der Leistungsbeginn richtet sich nach dem im Tarif festgelegten Zeitpunkt und setzt eine festgestellte Arbeitsunfähigkeit voraus.

Wovon hängt die Höhe des Krankentagegeldes ab?

Die Höhe ergibt sich aus dem vereinbarten Tagessatz sowie den tariflichen und kalkulatorischen Grundlagen des Versicherungsvertrags.

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