PKV-Beamte

Einordnung der PKV für Beamte

Beamte, Richter und Versorgungsempfänger haben regelmäßig Anspruch auf Beihilfe durch den Dienstherrn, wodurch ein Teil der Krankheitskosten übernommen werden kann. Die private Krankenversicherung dient in diesem Zusammenhang der ergänzenden Absicherung der nicht durch die Beihilfe gedeckten Kosten.

PKV-Personengruppen

Beihilfe und ergänzende Absicherung

Die Beihilfe deckt je nach Personengruppe und Bundes- oder Landesrecht einen bestimmten Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen ab. Die verbleibenden Kosten können über einen ergänzenden PKV-Tarif abgesichert werden, dessen Ausgestaltung sich aus den Versicherungsbedingungen ergibt.

  • Beihilfesätze abhängig von Status und Familienstand
  • Beihilfefähige und nicht beihilfefähige Leistungen
  • Tarifliche Ergänzung durch die PKV

PKV-Voraussetzungen

Leistungsbereiche der PKV

Der Leistungsumfang der PKV für Beamte ist tarifabhängig geregelt und ergänzt die Beihilfeleistungen. Maßgeblich sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen, in denen Umfang, Erstattungslogik und mögliche Begrenzungen festgelegt sind.

  • Ambulante ärztliche Leistungen
  • Stationäre Krankenhausbehandlung
  • Medikamente, Heilmittel und Vorsorge

PKV-Leistungen
Stationäre-Leistungen

Beitragssystem und Kostenfaktoren

Die Beiträge in der PKV für Beamte richten sich nicht nach dem Einkommen, sondern nach tariflichen Leistungen und individuellen Kalkulationsmerkmalen. Durch die Beihilfe kann sich der erforderliche Versicherungsumfang und damit auch die Beitragshöhe unterscheiden.

  • Tarifmodell und Leistungsumfang
  • Eintrittsalter und Gesundheitsangaben
  • Beitragsentwicklung und Alterungsrückstellungen

PKV-Beitrag
Alterungsrückstellungen

FAQ – Häufige Fragen

Warum benötigen Beamte eine ergänzende PKV?

Die Beihilfe deckt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen ab, während weitere Kostenanteile tarifabhängig über eine private Krankenversicherung abgesichert sein können.

Gilt die PKV für Beamte auch im Ruhestand?

Auch Versorgungsempfänger behalten in der Regel ihren Beihilfeanspruch, sodass die ergänzende PKV weiterhin auf diese Struktur ausgerichtet ist.

Wovon hängt der Beitrag in der PKV für Beamte ab?

Der Beitrag ergibt sich aus dem gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, den Gesundheitsangaben und den kalkulatorischen Tarifmerkmalen.

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