PKV-Selbstständige

Krankenversicherung für Selbstständige

Eine selbstständige Tätigkeit führt nicht in jedem Fall zum selben Krankenversicherungsstatus. Nach § 5 Absatz 5 SGB V sind hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige von bestimmten Tatbeständen der gesetzlichen Versicherungspflicht ausgenommen.

Für Selbstständige, die mit Aufnahme ihrer Tätigkeit nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, kann je nach gesetzlichen Voraussetzungen eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV fortbestehen oder privater Krankenversicherungsschutz begründet werden.

Hauptberufliche Selbstständigkeit

Für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige enthält das Sozialgesetzbuch besondere Regelungen zur gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.

Freiwillige GKV

Eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung kann unter den dafür geltenden gesetzlichen Voraussetzungen bestehen oder fortgeführt werden.

Sonderregelungen

Für einzelne Gruppen Selbstständiger bestehen besondere gesetzliche Versicherungssysteme. Dazu können beispielsweise selbstständige Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz gehören.

Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Regelungen für einzelne Versichertengruppen finden Sie unter PKV-Personengruppen.

Versicherungsstatus und Zugang zur PKV

Ob privater Krankenversicherungsschutz möglich ist, hängt zunächst vom Versicherungsstatus ab. Besteht keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, kann eine private Krankheitskostenversicherung nach den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen abgeschlossen werden.

Für einen neu abgeschlossenen privaten Krankenversicherungsvertrag können je nach Tarif Gesundheitsangaben und eine Risikoprüfung vorgesehen sein. Maßgeblich sind die vom Versicherer gestellten Fragen sowie die gesetzlichen Regelungen zum Vertragsabschluss.

Versicherungsstatus

Die sozialversicherungsrechtliche Stellung ist von den Aufnahmebedingungen eines privaten Versicherungsvertrags zu unterscheiden.

Gesundheitsangaben

Bei Tarifen mit Risikoprüfung können die in Textform gestellten Gesundheitsfragen für die Vertragsaufnahme und Tarifgestaltung relevant sein.

Versicherungsvertrag

Leistungsumfang, Beitrag und weitere Vertragsmerkmale ergeben sich aus dem vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen.

Die allgemeinen Voraussetzungen für einen privaten Krankenversicherungsvertrag werden unter PKV-Voraussetzungen näher beschrieben.

Leistungen und Verdienstausfall

Besteht eine private Krankenversicherung, richtet sich der medizinische Leistungsumfang nach dem vereinbarten Tarif und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen. Für Selbstständige gibt es keinen einheitlichen PKV-Leistungskatalog.

Je nach Tarif können unterschiedliche Regelungen für ambulante und stationäre Behandlungen, Arzneimittel, Psychotherapie, Vorsorge und weitere medizinische Leistungen bestehen.

Medizinische Leistungen

Welche Behandlungskosten erstattet werden, richtet sich nach dem vereinbarten privaten Krankenversicherungstarif.

Verdienstausfall

Die Erstattung medizinischer Behandlungskosten ist von einer Absicherung des krankheitsbedingten Verdienstausfalls zu unterscheiden.

Krankentagegeld

Eine Krankentagegeldversicherung kann als eigenständige vertragliche Absicherung für einen krankheits- oder unfallbedingten Verdienstausfall bestehen. Höhe und Leistungsbeginn richten sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Die verschiedenen medizinischen Leistungsbereiche werden unter PKV-Leistungen näher dargestellt.

PKV-Beiträge für Selbstständige

Der Beitrag einer privaten Krankenversicherung wird nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens aus der selbstständigen Tätigkeit berechnet. Maßgeblich sind die tariflichen und versicherungsmathematischen Grundlagen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Zu den möglichen Kalkulationsmerkmalen gehören der vereinbarte Leistungsumfang, das Eintrittsalter und – soweit eine Risikoprüfung vorgesehen ist – die für den Vertrag relevanten Gesundheitsangaben. Auch Selbstbehalte und weitere Tarifmerkmale können Bestandteil der Vertragsgestaltung sein.

Einkommen

Das laufende Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit bestimmt nicht unmittelbar die Höhe der vertraglich vereinbarten PKV-Prämie.

Tarifmerkmale

Leistungsumfang, Selbstbehalt und weitere tarifliche Merkmale gehören zu den Grundlagen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Alterungsrückstellungen

Bei entsprechend kalkulierten Tarifen sind Alterungsrückstellungen Bestandteil der langfristigen Beitragskalkulation. Sie schließen spätere Beitragsanpassungen nicht aus.

Weitere Informationen zur Beitragsstruktur der privaten Krankenversicherung finden Sie unter PKV-Beitrag.

Die Inhalte auf Kosten-Krankenversicherung.de dienen allgemeinen Informationszwecken. Sie beschreiben Versicherungsstatus, Vertragsgrundlagen, Leistungen und Beiträge für Selbstständige, ohne eine bestimmte Versicherungsform, einen Tarif oder einen Wechsel zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu empfehlen.

FAQ – Häufige Fragen

Haben Selbstständige automatisch die Wahl zwischen GKV und PKV?

Nein. Der Krankenversicherungsstatus richtet sich nach der konkreten Erwerbssituation und den gesetzlichen Vorschriften. Für viele hauptberuflich Selbstständige besteht keine Versicherungspflicht nach den allgemeinen GKV-Regelungen; für einzelne Berufs- und Personengruppen gelten jedoch besondere Vorschriften.

Wird der PKV-Beitrag bei Selbstständigen nach dem Einkommen berechnet?

Nein. Die vertragliche PKV-Prämie wird nicht unmittelbar anhand des laufenden Einkommens berechnet. Maßgeblich sind die tariflichen und versicherungsmathematischen Grundlagen des Versicherungsvertrags.

Ist Verdienstausfall automatisch über die PKV abgesichert?

Nein. Die Krankheitskostenversicherung und die Absicherung eines Verdienstausfalls sind unterschiedliche Versicherungsleistungen. Krankentagegeld muss entsprechend dem jeweiligen Versicherungsschutz vertraglich vereinbart sein.

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