PKV-Selbstständige

Einordnung der PKV für Selbstständige

Die private Krankenversicherung basiert auf individuell vereinbarten Versicherungsverträgen. Für Selbstständige kann sie eine Absicherungsform darstellen, da keine automatische Versicherungspflicht in der GKV besteht. Welche Absicherung konkret möglich ist, ergibt sich aus dem rechtlichen Status sowie den vertraglichen Rahmenbedingungen.

PKV-Personengruppen

Voraussetzungen und Zugang

Der Zugang zur PKV für Selbstständige ist an gesetzliche Vorgaben und tarifliche Annahmerichtlinien gebunden. Maßgeblich sind der Versicherungsstatus, die erforderlichen Angaben im Antrag sowie das Eintrittsalter zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns.

  • Versicherungsrechtlicher Status der Selbstständigkeit
  • Gesundheitsangaben im Rahmen des Antrags
  • Eintrittsalter bei Vertragsbeginn

PKV-Voraussetzungen
Gesundheitsangaben

Leistungsbereiche in der PKV

Die Leistungen der PKV sind tarifabhängig geregelt und ergeben sich ausschließlich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Umfang, Erstattungslogik und mögliche Begrenzungen unterscheiden sich je nach Tarifmodell.

  • Ambulante ärztliche Versorgung
  • Stationäre Krankenhausleistungen
  • Medikamente, Psychotherapie und Vorsorge

PKV-Leistungen
Ambulante Leistungen

Beitragssystem und Kostenfaktoren

Die Beitragsberechnung in der PKV erfolgt einkommensunabhängig und basiert auf tariflichen Leistungen sowie individuellen Kalkulationsmerkmalen. Diese Faktoren sind vertraglich geregelt und können sich langfristig unterschiedlich entwickeln.

  • Leistungsumfang und Tarifmodell
  • Selbstbeteiligung oder Selbstbehalt
  • Alterungsrückstellungen und Tarifentwicklung

PKV-Beitrag
Beitragsfaktoren

FAQ – Häufige Fragen

Haben Selbstständige freie Wahl zwischen PKV und GKV?

Selbstständige sind in der Regel nicht gesetzlich versicherungspflichtig. Ob eine Wahlmöglichkeit besteht, hängt von der konkreten Erwerbssituation und den gesetzlichen Rahmenbedingungen ab.

Wovon hängt der PKV-Beitrag für Selbstständige ab?

Der Beitrag ergibt sich aus Eintrittsalter, Gesundheitsangaben, Leistungsumfang sowie tariflichen Kalkulationsfaktoren.

Ist ein späterer Wechsel in die GKV möglich?

Eine Rückkehr in die GKV kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen möglich sein, etwa bei einer Änderung des Erwerbsstatus.

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