PKV-Studenten

Einordnung der PKV für Studenten

Für Studierende besteht in der Regel Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der studentischen Krankenversicherung. Eine private Krankenversicherung kann in Betracht kommen, wenn eine Befreiung von dieser Versicherungspflicht erfolgt ist und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

PKV-Personengruppen

Versicherungsstatus und Befreiung

Der Zugang zur PKV für Studenten ist an eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht gebunden, die zu Beginn des Studiums beantragt werden kann und grundsätzlich für die Dauer des Studiums gilt. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.

  • Befreiung von der studentischen Krankenversicherung
  • Status als ordentlich Studierender
  • Alters- und Semestergrenzen gemäß gesetzlichen Vorgaben

PKV-Voraussetzungen

Leistungsbereiche der PKV

Die Leistungen der PKV für Studenten sind tarifabhängig geregelt und ergeben sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen. Der Leistungsumfang kann sich deutlich von der gesetzlichen Krankenversicherung unterscheiden.

  • Ambulante ärztliche Versorgung
  • Stationäre Krankenhausleistungen
  • Medikamente, Vorsorge und weitere Leistungsbausteine

PKV-Leistungen
Ambulante-Leistungen

Beitragssystem und Kostenfaktoren

Die Beiträge in der PKV für Studenten sind einkommensunabhängig und richten sich nach dem gewählten Tarif sowie den individuellen Kalkulationsmerkmalen. Maßgeblich sind insbesondere Eintrittsalter, Leistungsumfang und tarifliche Regelungen.

  • Tarifmodell und Leistungsniveau
  • Eintrittsalter und Gesundheitsangaben
  • Beitragsentwicklung im Zeitverlauf

PKV-Beitrag
Beitragsfaktoren

FAQ – Häufige Fragen

Wann können Studenten in die PKV wechseln?

Ein Wechsel kann möglich sein, wenn zu Studienbeginn eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht beantragt und genehmigt wurde.

Gilt die Entscheidung für PKV während des gesamten Studiums?

Eine Befreiung von der Versicherungspflicht gilt in der Regel für die gesamte Dauer des Studiums und kann nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden.

Wovon hängt der PKV-Beitrag für Studenten ab?

Der Beitrag ergibt sich aus dem Eintrittsalter, den Gesundheitsangaben, dem Leistungsumfang und den tariflichen Kalkulationsmerkmalen.

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