Selbstbehalt – Einordnung zu Eigenbeteiligung und Beitragsstruktur in der PKV
Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung (PKV) bezeichnet den vertraglich vereinbarten Eigenanteil, den Versicherte bei medizinischen Leistungen selbst tragen. Ob, in welcher Form und in welcher Höhe ein Selbstbehalt vorgesehen ist, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen. Diese Seite ordnet den Selbstbehalt sachlich ein, ohne Bewertung oder Empfehlung.
Eine systemübergreifende Einordnung zur Krankenversicherung finden Sie auf
Kosten-Versicherung.de
Grundlagen des Selbstbehalts
Ein Selbstbehalt ist ein Bestandteil vieler PKV-Tarife und regelt, bis zu welchem Betrag Versicherte Kosten selbst übernehmen. Erst nach Überschreiten des vereinbarten Selbstbehalts greift die tarifliche Erstattung gemäß Versicherungsbedingungen.
- Vertraglich festgelegter Eigenanteil
- Tarifabhängige Ausgestaltung
- Keine gesetzliche Verpflichtung
- Bestandteil der Tarifkalkulation
Formen und Ausgestaltung
Selbstbehalte können in unterschiedlichen Formen vereinbart werden und sich auf verschiedene Leistungsbereiche beziehen. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif.
- Fester jährlicher Selbstbehalt
- Prozentualer Selbstbehalt
- Leistungsbereichsbezogene Selbstbehalte
- Kombinierte Modelle möglich
Einfluss auf Beitrag und Leistungen
Der vereinbarte Selbstbehalt wirkt sich auf die Beitragshöhe und die laufende Kostenbeteiligung aus. Umfang und Höhe des Selbstbehalts sind Bestandteil der Tarifkalkulation und beeinflussen die vertraglichen Leistungen.
- Reduzierung des Beitrags möglich
- Höhere Eigenbeteiligung im Leistungsfall
- Tarifabhängige Kostenverteilung
- Vertraglich geregelter Leistungsumfang
Vertragliche Regelungen und Grenzen
Die konkreten Regelungen zum Selbstbehalt sind in den Versicherungsbedingungen festgelegt. Dort können auch Höchstgrenzen, Ausnahmen oder besondere Abrechnungsmodalitäten geregelt sein.
- Definition in den Versicherungsbedingungen
- Mögliche Höchstbeträge
- Tarifabhängige Ausnahmen
- Vertraglich geregelte Abrechnung
FAQ – Häufige Fragen
Was bedeutet Selbstbehalt in der PKV?
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Versicherte gemäß Tarif im Leistungsfall selbst tragen, bevor eine Erstattung erfolgt.
Ist ein Selbstbehalt verpflichtend?
Nein, ein Selbstbehalt ist nicht verpflichtend, sondern eine tarifliche Gestaltungsoption innerhalb der PKV.
Beeinflusst der Selbstbehalt den Beitrag?
Ja, der vereinbarte Selbstbehalt beeinflusst die Beitragshöhe, da er Teil der Tarifkalkulation ist.