Selbstbeteiligung

Grundlagen der Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung ist ein vertraglich vereinbarter Kostenanteil, den Versicherte bei der Inanspruchnahme von Leistungen selbst übernehmen. Sie ist Bestandteil der tariflichen Gestaltung und kann je nach Tarif unterschiedlich geregelt sein.

  • Vertraglich festgelegter Eigenanteil
  • Tarifabhängige Ausgestaltung
  • Bezug auf einzelne oder mehrere Leistungsbereiche
  • Keine gesetzliche Pflicht zur Selbstbeteiligung

Formen und Ausgestaltung

Selbstbeteiligungen können in unterschiedlichen Formen vereinbart werden. Welche Variante gilt, ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen.

  • Feste jährliche Selbstbeteiligung
  • Prozentuale Kostenbeteiligung
  • Leistungsbezogene Selbstbeteiligung
  • Kombination mehrerer Regelungen

Einbindung in Tarif und Beitrag

Die vereinbarte Selbstbeteiligung wirkt sich auf die Beitragskalkulation aus. Umfang und Höhe der Selbstbeteiligung sind Teil der tariflichen Kalkulation.

  • Zusammenhang zwischen Selbstbeteiligung und Beitragshöhe
  • Tariflich festgelegte Beitragsstruktur
  • Berücksichtigung in der versicherungsmathematischen Kalkulation
  • Keine einheitliche Regelung für alle Tarife

Bedeutung im Vertragsverlauf

Die Selbstbeteiligung beeinflusst die Kostenverteilung während der Vertragslaufzeit. Welche Auswirkungen sie im Einzelfall hat, richtet sich nach der tatsächlichen Leistungsinanspruchnahme und den vertraglichen Regelungen.

  • Einfluss auf die laufende Kostenbelastung
  • Abhängigkeit von der Leistungsnutzung
  • Tarifabhängige Regelungen im Vertragsverlauf
  • Vertragliche Bedingungen maßgeblich

FAQ – Häufige Fragen

Was bedeutet Selbstbeteiligung in der PKV?

Selbstbeteiligung bezeichnet den Kostenanteil, den Versicherte gemäß Tarif selbst tragen müssen.

Ist eine Selbstbeteiligung verpflichtend?

Nein, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart wird, hängt vom jeweiligen Tarif und den Versicherungsbedingungen ab.

Kann sich die Selbstbeteiligung ändern?

Änderungen der Selbstbeteiligung sind nur im Rahmen der tariflichen und vertraglichen Regelungen möglich.

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